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Otte: „Verbesserungen und Ausweitungen bei Überbrückungshilfe III“ – „Anerkennung saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten“

DEUTSCHLAND. Der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Celle-Uelzen Henning Otte zur Überarbeitung der Überbrückungshilfe III:

Henning Otte

„Die aktuellen Corona-Infektionszahlen lassen eine positive, sinkende Tendenz erkennen. Die ergriffenen Maßnahmen zeigen Wirkung, wenn auch wegen unterschiedlicher Corona-Mutationen und einer deutschlandweiten 7-Tages-Inzidenz über 100 noch keine Entwarnung gegeben werden kann. Bei der nächsten Ministerpräsidenten-Konferenz mit unserer Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Februar muss eine Öffnungsperspektive entwickelt werden. Dies gilt für mich auch für den Schul- und Kitabereich. Diese müssen so schnell wie möglich wieder geöffnet werden, um Bildung auch in Präsenzform zu ermöglichen und Familien zu entlasten. Allerdings ist es jetzt wegen der aufgekommenen Mutationen notwendig, dem Gesundheitsschutz der Kinder, Erzieher und Pädagogen Vorrang zu gewähren.

Einschränkungen wird es aber neben Kontakteinschränkungen im Privaten auch weiterhin für viele Unternehmen geben müssen, da eine zu schnelle Öffnung bereits erreichte Erfolge wieder zunichtemachen würde.

Seit Beginn der Corona-Krise wurden insgesamt über 75 Milliarden Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt und ausgezahlt, mehr als in jedem anderen vergleichbaren Land der EU. Hinzu kommt das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 20 Milliarden Euro sowie das größte Konjunkturpaket in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Um Unternehmen zu helfen, die weiterhin Unterstützung bedürfen, bzw. bei den bisherigen nicht berücksichtigt wurden, wird nun bei der Überbrückungshilfe III nachgebessert. Kritische Anregungen aus der Unternehmerschaft zu den bisherigen Maßnahmen wurden aufgenommen und flossen in die Änderungen ein.

Es freut mich, dass nun wesentliche Verbesserungen umgesetzt werden, um die Unternehmen zielgenauer zu unterstützen. So werden die Zugangsvoraussetzungen deutlich vereinfacht und die maximale Förderhöhe sowie die Abschlagszahlungen spürbar erhöht.

Mit der Anerkennung von Wertverlusten für unverkäufliche oder saisonale Ware als erstattungsfähige Fixkosten unterstützen wir den Einzelhandel. Zudem können Unternehmen Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung als Kostenposition geltend machen, z. B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.

Die Reisebranche erhält durch eine umfassende Berücksichtigung der Kosten und Umsatzausfälle durch Absagen und Stornierungen zusätzliche Unterstützung.

Zudem werden auf der Homepage des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aktuelle Informationen bereitgestellt (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html).“

PR

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