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BARMER: Versicherte im Alter ab 60 erhalten Berechtigungsscheine für FFP2-Schutzmasken

HANNOVER/CELLE. Die Ausgabe von FFP2-Schutzmasken läuft bereits seit dem 15. Dezember 2020. In einem ersten Schritt hatten anspruchsberechtigte Personen vom 15. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 einen Anspruch auf je drei FFP2-Schutzmasken, die sie in einer beliebigen Apotheke beziehen konnten. Mit Ablauf des 6. Januar war diese Möglichkeit beendet.

Im zweiten Schritt bekommen die entsprechenden Alters- und Risikogruppen je zwei sogenannte Voucher (Berechtigungsscheine für die FFP2-Masken). Gegen jeden Voucher können sechs Schutzmasken eingetauscht werden, wobei jeweils eine Eigenbeteiligung von zwei Euro pro Voucher in der Apotheke gezahlt werden muss. Der erste Gutschein für sechs FFP2-Masken kann bis zum 28. Februar 2021 in einer beliebigen Apotheke eingelöst werden. Der zweite Gutschein bis zum 15. April 2021. Die Voucher werden von der Bundesdruckerei gedruckt. Der Versand an die Anspruchsberechtigten erfolgt über die Krankenkassen.

Die BARMER hat insgesamt 4,5 Millionen Voucher (Berechtigungsscheine für die FFP2-Masken) für ihre Versicherten bestellt. Diese wurden in drei Tranchen von der Bundesdruckerei geliefert. Die erste Tranche von rund 1,5 Millionen Vouchern ging ab 11. Januar 2021 an Personen ab 75 Jahren. Die Gutscheine wurden inzwischen allen anspruchsberechtigten Versicherten zugestellt. Am 18. Januar 2021 wurde die zweite Tranche von 1,7 Millionen Vouchern auf den Weg gebracht. Sie richtet sich neben den Versicherten zwischen 70 und 74 Jahren an die Risiko-Patientinnen und -Patienten. Die Zustellung wird voraussichtlich bis 3. Februar abgeschlossen sein. Die dritte Tranche für die 60- bis 69-Jährigen ist bereits ab 26. Januar 2021 unterwegs zu den anspruchsberechtigten Versicherten. Alle Tranchen wurden direkt bei einem Dienstleister angeliefert, der zusammen mit einer weiteren Druckerei die Anschreiben inklusive der Voucher unmittelbar versendet. Um jeweils umgehend mit dem Versand der Voucher an die Versicherten beginnen zu können, wurden schon im Vorfeld zusammen mit den Dienstleistern alle notwendigen Vorbereitungen getroffen.

Die Gutscheine werden von den Krankenkassen im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit versandt. In welcher Reihenfolge die anspruchsberechtigten Personen mit den Gutscheinen beliefert werden, ist in einer Verordnung genau festgelegt. Zuerst erfolgte der Versand an die über 75-Jährigen. Die nächste Tranche erhalten die 70 bis 74-Jährigen inklusive der Risikopatientinnen und -Patienten. Die letzte Tranche geht schließlich an alle anspruchsberechtigten 60- bis 69-Jährigen.

PR

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