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Wintereinbruch am Wochenende in Niedersachsen: ADAC-Tipps für sichere Fahrten bei Schnee und Eis

NIEDERSACHSEN. Schneereiches Wochenende in Niedersachsen: Für kommenden Tage haben die Meteorologen einen erneuten Wintereinbruch mit viel Schnee angekündigt. Der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt gibt Tipps für das sichere Fahren auf schnee- und eisglatten Straßen:

  • Vor dem Losfahren das Auto vollständig vom Eis befreien, nicht nur ein Guckloch freikratzen!
    Den Motor nicht im Stand warmlaufen lassen.
  • Bei Glätte behutsam mit dem Gaspedal umgehen, ruckartige Lenkbewegungen möglichst vermeiden.
  • Eine kurze Bremsprobe auf freier Strecke machen, wenn keine Gefahr für andere besteht. Dadurch bekommt man ein Gefühl für die Straßensituation und den Bremsweg auf glatter Fahrbahn. Der kann bis zu fünf Mal so lang sein wie auf trockenem Asphalt!
  • Geschwindigkeit anpassen und genügend Abstand zum Vordermann halten.
  • Achtung: Besonders glatt ist es meist auf Brücken, in Kurven und Senken sowie in Waldstücken.
  • Niedertouriges Fahren im hohen Gang erleichtert das Weiterkommen auf glatten Straßen – die Reifen bauen besseren Grip auf. Deshalb bei Glätte z.B. im zweiten Gang anfahren.
  • Kommt das Fahrzeug ins Schleudern, gegenlenken. Reagiert der Wagen nicht mehr aufs Lenken, hilft nur noch eine Vollbremsung.
  • Gerät das Auto in der Kurve aus der Bahn, keine hektischen Manöver versuchen, sondern fest und nachhaltig aufs Bremspedal treten („Bremsschlag“). Dabei am Steuer locker bleiben und nur sanft korrigieren. Meist reichen wenige km/h Tempoabbau, und das Auto ist wieder kontrollierbar.
  • Ist die Fahrbahn mit Eis überzogen, etwa nach Eisregen, hilft nur eins: Auto stehen lassen, Straßendienst abwarten. Die Haftung zwischen Reifen und Straße ist gleich null.
  • Räum- und Streufahrzeuge nicht überholen, denn vor ihnen ist die Fahrbahn häufig glatt und die Unfallgefahr groß.
  • Gute Sicht ist gerade bei frostigem Schmuddelwetter wichtig. Daher sollten die Scheiben regelmäßig innen und außen von Schmutz befreit werden. Gereinigte Scheiben beschlagen nicht so stark.
  • Warme Decke, Eiskratzer und Besen nicht vergessen.

Und noch etwas:

Hat es geschneit, muss das Fahrzeug immer komplett vom Schnee befreit werden, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden. Ein schneebedecktes Kennzeichen kann fünf Euro, eine nicht vollständig freigekratzte Frontscheibe zehn Euro und ein verschneites Fahrzeugdach bis zu 80 Euro kosten.

Sind Verkehrsschilder verschneit und nicht mehr erkennbar, ist das kein Freibrief für verkehrswidriges Verhalten. Ist die Bedeutung der Schilder anhand der Form eindeutig erkennbar, bleiben diese weiter gültig. Das trifft beispielswiese auf das charakteristische achteckige Stoppschild oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“ zu. Anders sieht es bei Schildern aus, die allein durch ihre Form mehrere Bedeutungen haben können (dreieckige Gefahren- sowie die runden Verbots- oder Beschränkungszeichen, wie zum Beispiel erlaubte Höchstgeschwindigkeiten). Sind diese zugeschneit oder stark verdreckt, kann vom Verkehrsteilnehmer nicht erwartet werden, sie zu befolgen. Für Ortskundige, die etwa wissen, welche Geschwindigkeiten gelten, gilt dies allerdings nicht.

Wenn Parkausweise oder Parkscheiben durch den Schnee nicht mehr sichtbar sind, riskiert man kein Bußgeld. Nach der StVO müssen diese so im Fahrzeug angebracht werden, dass sie unter Normalbedingungen von außen gut sichtbar sind.

PR

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