Elternräte schließen sich zusammen und erörtern die Problemlagen in Kitas und Schulen
CELLE. Der Kindergarten-Stadtelternrat, der Stadtelternrat und der Kreiselternrat haben sich zusammengeschlossen, um die Interessen und Problemlagen in der Celler Elternschaft zu bündeln und in die Öffentlichkeit zu tragen. Damit soll ein gewichtigstes Sprachrohr für dringliche Themen in der Gesellschaft zum Wohle der Kinder, Jugendlichen und Familien entstehen.
Folgende Themen wurden in dem Online-Pressegespräch kritisch beleuchtet:
Vorschulkinder/Vorschuluntersuchungen, Kinder in Not, Einheitlichkeit beim Wechselmodell ab März. Außerdem wurden weitere gemeinsame Online-Konferenzen der Elternräte in Betracht gezogen. Teilnehmende waren für den Kindergarten-Stadtelternrat: Kathrin Schmidt, Vorsitzende, für den Stadtelternrat: Stephan Ohl und Johanna Thomsen, Vorsitzender und stellvertretende Vorsitzende und für den Kreiselternrat: Kathrin Langel, Vorsitzende.
Vorschulkinder/Schuleingangsuntersuchungen:
Die rechtliche Grundlage für die Schuleingangsuntersuchung ist für Niedersachsen in § 5 Absatz des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) sowie § 56 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zu finden Schuleingangsuntersuchung | Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (niedersachsen.de)
• Vorschulkinder werden im Stadtgebiet komplett unterschiedlich behandelt. Notbetreuung ist für KiTas kein freiwilliges Angebot, sie ist verpflichtend! Zurzeit reicht das Spektrum von kompletter Ignoranz bis zu ein paar Stunden Betreuung in separaten Räumen, regelmäßiger Post, E-Mails, Hausaufgaben oder Videos oder auch regelmäßigen Anrufen.
• Hier müssen umgehend verbindliche einheitliche Lösungen gefunden werden, um den Übergang in die Schule, bzw. den Schulstart, vorzubereiten. Ansonsten werden viele Kinder durchs Raster fallen. Es gibt deutlich viel mehr Ängste und Sorgen als früher in den Familien, auch in Familien, die bislang nie Probleme hatten. Bereits in einem halben Jahr finden die Einschulungen statt. Schuleingangsuntersuchungen müssen unbedingt stattfinden! Sie sind aus gutem Grund vorgeschrieben. Die Behörden hatten genügend Zeit, sich vorzubereiten.
• Dem Personal in den Kitas die Beurteilung zu übertragen, ob ein Kind schulfähig ist oder nicht ist ein absolutes No-Go! Hier fehlt die entsprechende medizinische Fachlichkeit, keine Erzieherin, kein Erzieher kann oder darf Hör- und Sehprobleme diagnostizieren oder Unterstützungsbedarf feststellen!
• Die Beobachtung und Einschätzung der Entwicklung im Kindergartenalltag ist ein wichtiger Baustein des Gesamtbildes, aber: Selbst aus pädagogischer Sicht dürfte sich die Bewertung schwierig gestalten, wenn die Kinder wochenlang nicht in der Einrichtung waren. Laut zuständigem Gesundheitsamt werden die Untersuchungen ab März wieder möglich sein. Auf Basis von „Freiwilligkeit“ kann hier jedoch nicht verfahren werden.
• Herr Minister Tonne hat mehrfach betont, welche Kraftanstrengung dieser Lockdown Kindern und Jugendlichen abverlangt. Es sollte alles getan werden, um für die Kindern den Start ins Schulleben bestmöglich vorzubereiten! „Das sind wir als Gesellschaft unseren Kindern, unserer Zukunft schuldig!“
• Der Stadtelternrat wird Ende nächster Woche, am 25.2. um 20 Uhr einen Online-Austausch für Kita-Eltern, -Leitungen und -erzieher*innen zum Thema Vorschule/Schuleingangsuntersuchungen anbieten.
2. Kinder in Not
2.1 Konzepte, die greifen, müssen JETZT erarbeitet werden!
„Einig ist man sich aber bei allen Bildungsexperten, dass die größte Herausforderung, die ohne durchgehenden Präsenzunterricht entsteht, die Vernachlässigung und das Zurückbleiben lern- und leistungsschwächerer Schüler, besonders in sogenannten „bildungsfernen“ Strukturen, darstellt.“ (Simone Fleischmann, BLLV)
– Mit dem für März geplanten Wechsel ins Szenario B, muss zeitgleich eine Bestandsaufnahme einhergehen, in der überprüft wird, wie es jedem einzelnen Kind geht und welche individuellen Problemlagen vorliegen. Dazu muss jetzt dringend ein Konzept erarbeitet werden! (Die Bestandsaufnahme kann z.B. in Form eines Stufenmodells erfolgen: Grün: alles okay, orange: Handlungsbedarf, Rot: Kindeswohlgefährdung)
– Handlungen könnten z.B. sein (dies muss in einem Workshop konkret erarbeitet werden): aufsuchende Erziehungsarbeit, schulpsychologische Diagnostik, Gründung einer Task-force). An jeder Schule müssten multiprofessionelle Teams zur Verfügung stehen, die sofort handeln können.
Für eine genaue Konzeption regt der Stadtelternrat an, alle Player für einen Workshop an einen Tisch zu holen: alle Schulleitungen mit jeweils einer Lehrkraft, Elternvertreter*in und Sozialpädagogen
Ein erarbeitetes Konzept kann auch wegweisend für andere Kommunen sein. Darüber hinaus:
– ist eine stärkere Vernetzung der Strukturen nötig: Stadtteilzentren gemeinsam mit Schulsozialarbeiter*innen und der Rektorenkonferenz sollten die bereits vorhandenen Angebote optimal bündeln!
– ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Kindern, Elternhaus, Schule und entsprechenden Fachleuten unerlässlich. Kinder und Eltern sollten jeder Zeit wissen, wo sie Hilfe bekommen können!
2.2. Verpflegung in der Schule/Mobile Mensa nach Rückkehr ins Szenario B
Ziel: Verpflegung in der Schule sicherstellen. Vielen Kindern fehlen warme Mahlzeiten, die sie bislang ausschließlich in der Schule bekommen haben. Hier wird noch nach geeigneten Strategien gesucht. Es sind aber schon verschiedenste Überlegungen angestellt worden. Wichtig ist, dass sich Caterer dazu bereit erklären, unter den strengen Auflagen tätig zu werden. Die Kostenübernahme muss geklärt sein. Hier sind die politischen Verantwortlichen VOR ORT in der Pflicht.
3. Alternative Betreuungsmöglichkeiten zur Elternentlastung im Wechselmodell Bereits im März sollen die Schulen – wenn der Inzidenzwert dies zulässt – schrittweise wieder öffnen und im Wechselbetrieb laufen. Es ist zu erwarten, dass insbesondere im GS- Bereich jede Schule ein für ihre Schüler*innenschaft geeignetes Wechselmodell fährt. Insbesondere für Familien mit mehreren Kindern, die evtl. auch noch unterschiedliche Schulen besuchen, ist dies ein organisatorischer Kraftakt!
Daher fordern die Elternverbände, dass die vorhandenen Betreuungsmöglichkeiten in den einzelnen Stadtteilen (Stadtteilzentren, Kirchen etc) unterstützend genutzt werden können! Die Schulträger sollten den Einrichtungen eine Kostenübernahme zusichern. (Evtl. Landesmittel einfordern).
4. Ankündigung weiterer Online-Konferenzen: Im Februar/März sollen weitere Online-Konferenzen stattfinden, um einen Austausch zwischen Eltern zu ermöglichen. – Angebot für GS-Eltern zum Thema weiterführende Schulen. Welche Schulform ist die richtige für mein Kind? – Online Workshop-Angebot zum Thema: „Eltern helfen Eltern“ – Konkrete Daten werden noch bekanntgegeben.
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