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Rundfunkbeitrag darf um 86 Cent steigen

NIEDERSACHSEN. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass der Rundfunkbeitrag angehoben werden darf. Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten Klage eingereicht, als zuvor das Land Sachsen-Anhalt der Erhöhung nicht zustimmen wollte. Diese Blockade war vom Gericht als verfassungswidrig eingestuft worden. Stephan Weil (SPD), Ministerpräsident von Niedersachsen, begrüßte das Urteil zu der bedarfsgerechten Rundfunkfinanzierung in seinem Statement.

„Mit seinem heutigen Beschluss bestätigt das Bundesverfassungsgericht das System der bedarfsgerechten Rundfunkfinanzierung. Ich freue mich über diesen Richterspruch, denn gerade in der Pandemie hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk wieder bewiesen, wie ernst er seinen Informationsauftrag nimmt und entsprechend umsetzt. In Zeiten von zunehmender Desinformation durch die Verbreitung von Unwahrheiten und Verschwörungstheorien ist der öffentlich-rechtliche Qualitätsjournalismus wichtiger denn je. Um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, benötigen die Rundfunkanstalten aber auch eine bedarfsgerechte Finanzierung – das hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner heutigen Entscheidung einmal mehr deutlich gemacht. Gleichwohl sind die Rundfunkanstalten gefordert, ihre bisherigen Reformbemühungen auch im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit fortzusetzen.“

Durch den Beschluss gelten die Bestimmungen des Art. 1 des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags vorläufig mit Wirkung vom 20. Juli 2021 bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung.

PR

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