Dienstag, 8. Juli 2025

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Celler Rat schafft Straßenausbaubeiträge ab und erhöht die Grundsteuer

In geheimer Abstimmung votierte der Rat Celle in seiner gestrigen Sitzung für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (Strabs) und für die Erhöhung der Grundsteuer B (Grundstücke) als Kompensation. Beides tritt mit Beginn des neuen Jahres in Kraft.

Bis Ende 2023 galt ein Moratorium, marode Straßen wurden mit Ausnahme der Fritzenwiese nicht saniert, in den Haushalt 2023 waren keine Gelder für diesen Zweck eingestellt worden. Es bestand Handlungsbedarf. Im Juni dieses Jahres war ein Vorstoß mit dem Ziel der Abschaffung gescheitert, nun führte der Antrag der CDU, FDP und der Unabhängigen zu dem Ergebnis, für das sich auch die Fraktion der Grünen in einem eigenen Antrag aus dem November stark gemacht hatte. Sie setzte auf ein Förderprogramm für Städte und Gemeinden zur Straßenunterhaltung und -erneuerung des Landkreises Celle vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Kreistages. „Dieses wäre rechtswidrig“, erläuterte die Stadtkämmerin Nicole Mrotzek und fügte erklärend hinzu: „Im Falle der Abschaffung bedarf es einer Kompensation, und diese besteht in der Erhöhung der Grundsteuer B.“ Das Neue Rathaus sprach sich für die Beibehaltung der Strabs aus, man benötige die Zuzahlungen der Anlieger bei Straßensanierungen: „Nach der aktuellen Haushaltsplanung 2024 wird sich die Stadt in den nächsten drei Jahren mit jeweils mehr als 22 Mio Euro investiv neuverschulden“, heißt es in der Begründung, andere Projekte würden in Verzug geraten.

Doch die Politik setzte sich durch: 19 Ratsmitglieder votierten für die Abschaffung, 16 dagegen, 6 enthielten sich. Es folgte eine weitere Abstimmung, auch diese auf Antrag der Unabhängigen geheim, so dass nicht sichtbar wurde, welche Partei Steuererhöhungen mit beschloss. Ein Vorgehen, das nicht vom gesamten Rat mitgetragen wurde, einige Mitglieder verlangten ein offenes Votum, unterlagen jedoch der Mehrheitsentscheidung. Und so sprachen sich 23 Kommunalpolitiker für eine Neufestsetzung der Grundsteuer B aus, 14 dagegen, 4 enthielten sich. Damit gilt ab dem 1.1.2024 ein Hebesatz für die Realsteuer von 555 Prozent, dies entspricht einer Erhöhung von 35 Prozentpunkten, bisher lag der Hebesatz bei 520 Prozent. Die Anhebung führt für die Stadt zu Mehrerträgen von 1,037 Mio Euro pro Jahr. Die Grünen hatten in ihrem Antrag eine moderate Anpassung der Grundsteuer B befürwortet, die AfD machte in der Ratssitzung deutlich, dass sie Steuererhöhungen, so auch diese, grundsätzlich ablehne.

Der Ratsvorsitzende Joachim Falkenhagen (FDP) machte mit seiner abschließenden Bemerkung klar, welches Gewicht der Thematik, für die vor zwei Jahren eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet worden war und sich Bürgerinitiativen gegründet hatten, zukommt. Er schloss den Tagesordnungspunkt Strabs mit den Worten: „Damit ist das Thema, über das wir jahrelang diskutiert haben, zunächst mal erledigt.“

Anke Schlicht
Celler Presse

Foto: Anke Schlicht

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