Freitag, 8. November 2024

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Ministerin Daniela Behrens spricht im Bundesrat über Rückführungsverbesserungsgesetz

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, hat heute im Bundesrat zum „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ gesprochen, welches unter TOP 7 auf der Tagesordnung stand.

In ihrem Statement betonte Ministerin Behrens die Bedeutung des am 18.01.2024 im Bundestag beschlossenen Rückführungsverbesserungsgesetzes. Sie hob hervor, dass dieses Gesetz einen entscheidenden Schritt darstellt, um praktische Probleme bei Rückführungen zu lösen. Insbesondere wies sie darauf hin, dass die Nutzung falscher oder verfälschter Dokumente bei illegaler Einreise nun zu einem Einreise- und Aufenthaltsverbot führt. Darüber hinaus erhalten die Behörden durch das Gesetz erweiterte Befugnisse bei der Durchführung von Rückführungen, und es wird einfacher, verurteilte Straftäter auszuweisen. Ministerin Behrens betonte auch, dass das Gesetz gleichzeitig bessere Möglichkeiten zur Integration schafft, indem Menschen mit Bleibeperspektive und Geduldete künftig schneller arbeiten dürfen.

In Reaktion auf das Rückführungsverbesserungsgesetz äußerte sich der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Lechner, skeptisch. Er würdigte zwar die Verlängerung des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage und die erweiterten Möglichkeiten zur Identitätsklärung, jedoch kritisierte er die Notwendigkeit, Ausreisepflichtigen einen Pflichtverteidiger zur Verfügung zu stellen, wenn sie in Haft genommen werden. Lechner betonte, dass das Gesetz wichtige Punkte wie die stärkere Sanktionierung von Personen, die ihre Identität hartnäckig verschleiern, vernachlässige. Er bezeichnete das Gesetz als halbherzigen Versuch der Ampelregierung, die Bedingungen für die Ausländerbehörden zu verbessern, und äußerte Zweifel an der praktischen Umsetzung in Niedersachsen. Lechner betonte, dass bisher von der Landesregierung der Wille zur konsequenten Durchsetzung von Rückführungen vermisst wurde.

Redaktion
Celler Presse
Foto: behrens

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