Donnerstag, 13. Februar 2025

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Betreiber von Biogasanlagen brauchen neue Anreize

„Biogasanlagen können Strom liefern, wenn Sonne und Wind ausfallen, das macht sie so wichtig für das Stromsystem in Deutschland“, so Alexander von Hammerstein, Vorsitzender des Ausschusses für Erneuerbare Energien im Landvolk Niedersachsen. Daher müssen Betreibern von Anlagen, deren Förderung bald ausläuft, weitere Anreize für den Weiterbetrieb angeboten werden, bevor sie gänzlich stillgelegt werden.

Axel von Hammerstein: „Kurzfristig helfen die nun beschlossenen Regelungen; perspektivisch muss die neue Bundesregierung aber noch nachbessern.“

„Die Stilllegung von intakten Anlagen wäre volkswirtschaftlich fatal“, erklärt von Hammerstein. Allerdings war ein Weiterbetrieb bisher kaum möglich, da die gesetzlich festgelegte Fördermenge zu gering bemessen war und nur wenige Anlagen bei der Ausschreibung zum Zuge kamen. „Da hat jetzt der Gesetzgeber richtig angesetzt“, ist sich von Hammerstein sicher. Die Ausschreibungsmenge wurde in der jüngsten Sitzung des Bundestags mit dem „Biomassepaket“ deutlich erhöht. Kurzfristig helfen die nun beschlossenen Regelungen; perspektivisch müsse die neue Bundesregierung aber noch nachbessern, so von Hammerstein.

Richtig ist aus Sicht des Landesbauernverbandes auch, dass der finanzielle Anreiz für die Flexibilisierung der Anlagen erhöht wird. Biogasanlagen sollen ihre Stärken ausspielen, also nur dann den Strom erzeugen, wenn er gebraucht wird. Das ist mit Kosten für zusätzliche Investitionen verbunden, die mit einer – nun erhöhten – „Flexzuschlag“ gedeckt werden sollen. „Das ist gut, und ob es reicht, werden wir sehen“, kommentiert von Hammerstein diese finanzielle Hilfe und ergänzt: „Allerdings brauchen wir dafür auch die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission.“ Auch beim „Solarpaket I“ vom Mai des zurückliegenden Jahres warte man immer noch auf die Genehmigung, die deswegen nicht erteilt werde, weil Deutschland keinen Rückzahlungsmechanismus für die Fälle übermäßiger Stromerlöse (Erlösabschöpfung) in das Gesetz eingebaut habe. Dieses sogenannte „Claw back-System“ ist europarechtlich vorgegeben und müsse von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. „Hier müsse die neue Bundesregierung umgehend nacharbeiten“, sagt von Hammerstein.

Abschließend weist der Landwirt, der auch Vorsitzender des Kreisverbands Bremervörde-Zeven ist, darauf hin, dass Biogasanlagen neben der besonderen Bedeutung für die Stromversorgung auch eine wichtige Rolle bei der Wärmeversorgung spielen. Gerade im Kontext der kommunalen Wärmeplanung sei vielerorts die Biogaswärme gefragt, so von Hammerstein. Diese könne aber nur geliefert werden, wenn auch die Stromerzeugung wirtschaftlich betrieben werden kann. Deswegen sei die künftige EEG-Förderung für Biogasanlagen so wichtig, zu der sich auch die künftige Bundesregierung klar bekennen müsse.

LPD
Foto: Landvolk

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