Montag, 20. April 2026

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AWO warnt vor Rückschritt: Streichung der beschleunigten Einbürgerung ist integrationspolitisch kontraproduktiv

„Einbürgerung ist ein Schlüssel zur langfristigen Bindung. Ihre Erschwerung schreckt Menschen ab, die dieses Land braucht”, so AWO-Präsident Michael Groß. Der AWO Bundesverband warnt daher eindringlich vor der geplanten Streichung des § 10 Abs. 3 StAG, die im aktuellen Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vorgesehen ist.

Die Vorschrift ermöglicht bislang eine vorzeitige Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen. Nach Ansicht der AWO wäre die ersatzlose Streichung ein klarer Rückschritt in der Integrations- und Fachkräftepolitik – und ein fatales Signal an engagierte Zugewanderte. Der § 10 Abs. 3 StAG hat sich in der Praxis bewährt und steht keineswegs im Widerspruch zu bestehenden aufenthaltsrechtlichen Regelungen. Vielmehr ergänzt er diese sinnvoll und sendet ein wichtiges Signal an alle, die durch Bildung, Engagement und Sprachkenntnisse zeigen, dass sie Teil dieser Gesellschaft sein wollen.

„Die Abschaffung dieser Regelung bedeutet, dass Menschen, die sich besonders um ihre Integration bemühen, keinen zusätzlichen Anreiz mehr haben. Das ist nicht nur unfair, sondern schlicht kontraproduktiv“, kritisiert Michael Groß. „Eine moderne Einwanderungsgesellschaft muss Wege bereiten, um Teilhabe zu fördern und sollte keinesfalls weitere Hindernisse aufstellen”, so Groß weiter.

Mit Blick auf die Fachkräftesicherung sendet die geplante Streichung ein falsches Signal: „Deutschland möchte international als attraktives Einwanderungsland wahrgenommen werden – dann müssen aber auch unsere Staatsangehörigkeitsregelungen Perspektiven bieten“, betont der AWO-Präsident.

PR
Foto: AWO Bundesverband

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