Mittwoch, 23. April 2025

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Es geht weiter auf der Allerinsel – Planunterlagen können im Neuen Rathaus eingesehen werden

CELLE. Gut 0,1 Prozent der Celler Bürger interessierten sich für den Fortgang der Planungen für die Allerinsel. Bei der Informationsveranstaltungen in der Theo Wilkens Halle auf dem Schützenplatz präsentierte Dipl. Ing. Andreas Bachmann von der pesch partner architekten stadtplaner GmbH aus Dortmund den aktuellen Stand der Planungen, die noch bis zum 31. August 2017 im Neuen Rathaus (1. Obergeschoss – Ost – zwischen den Räumen 159 und 160) ausliegen.

Mit Ratsbeschluss aus dem Jahr 2011 wurde das Sanierungsgebiet Allerinsel – Stadtumbau West förmlich beschlossen und 2014 auf das jetzige Gebiet erweitert. 2010 wurde für die Entwicklung der Allerinsel ein Rahmenplan aufgestellt. Im Laufe des weiteren Verfahrens wurden neue Erkenntnisse in die Planung aufgenommen. Um diese zu konkretisieren, werden der Rahmenplan und die Sanierungsziele derzeit fortgeschrieben. Wie Stadtbaurat Ulrich Kinder eingangs erläuterte, sei der Rahmenplan nun weiterentwickelt worden, und man stehe weiterhin in vertraulichen Gesprächen mit Investoren in engem Kontakt, auch mit dem Investor, „der angeblich nicht mehr dabei sei.“ Kinder betonte, dass es eine Nachfrage gebe „wo man in Celle schön wohnen“ könne. Und das solle auf der Allerinsel realisiert werden, in einem urbanen Umfeld, in dem man „die Sonne schön untergehen sehen“ könne.

Der Gesamtkomplex, so Andreas Bachmann, gliedere sich in drei Bereiche: Im Westen liege der Schwerpunkt bei „Arbeiten und Gewerbe“ (Conmetall, Barilla), im Zentral- und Südbereich liege der Schwerpunkt bei „Wohnen“, und im östlichen Bereich ist „Freizeit und Parkierung“ angesiedelt. Tatsache ist, dass das kostenfreie Parken drastisch eingeschränkt sein wird; nur noch 750 Parkplätze sollen dann zur Verfügung stehen gegenüber ca. 2.500 aktuell. 150 zusätzliche Parkplätze wären dann noch im Umfeld zu finden sein. Im Bereich Wohnen sind 500 Wohneinheiten geplant, davon sollen 77 gefördert werden. Die Bauweise soll drei- oder viergeschossig erfolgen. Je Wohneinheit soll in diesem Bereich ein Parkplatz zur Verfügung stehen. Als Puffer zwischen dem Großparkplatz und dem Wohnbereich sollen Bürogebäude und Dienstleistungsunternehmen vor Lärmemissionen schützen. Denn weiterhin wird es Gastspiele von Zirkussen, das Frühlingsfest und natürlich das Schützenfest geben, die alle schon jetzt Beschwerden von weiter entfernt wohnenenden Anwohnern mit sich bringen. Die neuen Anwohner in unmittelbarer Nachbarschaft werden sich an den Lärm gewöhnen müssen. Hinzu kommt, dass die Festivitäten den Großparkplatz in Beschlag nehmen. Die Besucher werden kaum alle zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen. Der Stadtbaurat verwies auf weiter entfernt liegende Parkmöglichkeiten und auf nicht ausgelastete Parkhäuser wie z. B. in der Congress Union……

Dass das kostenfreie Parken so massiv eingeschränkt wird, ist offensichtlich für die UNABHÄNGIGEN im Rat kein Problem mehr, obwohl sie doch seit Jahren den Schützenplatz mit den 2.500 Parkplätzen vehement verteidigt haben. Dass „…..der jetzige Schützen- und Festplatz mit seinen 2.500 kostenfreien Parkplätzen erhalten bleiben soll“, war eine Forderung bereits im Oktober 2014. Auch kritisierten sie bei dem Verweis auf andere Parkplätze, dass diese dann kostenpflichtig sind.

In der anschließenden Diskussion um die präsentierte Planung kamen sehr kontroverse Anregungen zur Sprache, von Vermeidung der Kfz-Nutzung bis hin zu Erweiterung der Parkplatzkapazität, zumal ca. 1.200 Plätze benötigt werden für in der Innenstadt arbeitende Menschen, ganz davon abgesehen, dass der Platz auch von nicht wenigen Touristen angesteuert wird.

Das Problem der Veranstaltung liegt nun darin, dass die Bürgerbeteiligung minimal war und das Diskutierte keinen Niederschlag in Entscheidungen findet. Es ging ja nur um eine Bürgerinformation. Erst wenn sich Bürger schriftlich zu den im Rathaus ausgelegten Planunterlagen äußern und Einwendungen vorbringen, kann das Einfluss nehmen.

Die Fertigstellung des Projekts unter Inanspruchnahme der Fördergelder könne in einem Zeitraum von zehn Jahren erfolgen, danach könne sogar Verlängerung beantragt werden.

Redaktion
Celler Presse

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