BGH-Urteil: Pflegebedürftige müssen bei Pflegeheimwechsel nicht doppelt zahlen
BONN. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Menschen in Alten- und Pflegeheimen gestärkt. Wenn ein Pflegeheimwechsel erfolgt, muss der alte Heimplatz nicht länger bis zum Wirksamwerden der Kündigung bezahlt werden. Der BGH entschied, dass stattdessen taggenau bis zum Tag des Auszugs abgerechnet werden muss. Betroffenen bleibt so eine Doppelbelastung von bis zu zwei Monaten erspart.… Weiterlesen: BGH-Urteil: Pflegebedürftige müssen bei Pflegeheimwechsel nicht doppelt zahlen



