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CORONA: PROFESSIONELLE ATEMSCHUTZMMASKEN AtMÜSSEN MEDIZINISCHEM PERSONAL VORBEHALTEN SEIN

NIEDERSACHSEN. Auch in Niedersachsen wird es ab der kommenden Woche eine Maskenpflicht zur Eindämmung von COVID-19 geben. Doch noch immer haben Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Einrichtungen Probleme, ausreichend Schutzmasken für ihr Personal zu besorgen.

Dazu ein Statement der Kammerpräsidentin Nadya Klarmann:

„Professionelle Atemschutzmasken sind nach wie vor Mangelware und sollten in erster Linie Pflegenden und anderem medizinischen Personal vorbehalten sein. Angesichts der kommenden Maskenpflicht appelliert die Pflegekammer eindringlich an die Bevölkerung, auf Behelfsmasken, wie zum Beispiel selbstgenähte Baumwollmasken, zurückzugreifen. Diese haben den Vorteil, mehrfach verwendet und auch gewaschen werden zu können. Es gibt im Internet zahlreiche Videos und Anleitungen, wie diese Masken selbst hergestellt, gewaschen und wiederaufbereitet werden können. Auch private und öffentlich organisierte Gruppen produzieren diese sogenannten Behelfs-Mund-Nasen-Schutzmasken in größeren Mengen.

Es ist sinnvoll ist, sich selbst und andere durch das Tragen von Schutzmasken vor einer Infektion durch das COVID-19-Virus zu schützen. Der millionenfache Einsatz darf aber nicht dazu führen, dass der bestehende Mangel in der stationären und ambulanten Pflege noch größer wird. Auch zukünftig müssen zuerst medizinische und pflegerische Einrichtungen mit professionellen Masken versorgt werden.“

PR

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