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Gut zu wissen – Verbrauchertipp – Zahlungsdienstleister: Vorsicht bei Rückbuchungen

NIEDERSACHSEN. Der Internethandel boomt. Viele Kunden nutzen das „kontaktlose“ Einkaufen und bestellen Ware online. Bezahlt wird meist über Dienstleister wie PayPal, paydirekt oder Klarna. Für Kunden ist das bequem, da wenige Klicks ausreichen, um den Bezahlvorgang auszulösen. Zudem bieten die meisten Zahlungsdienstleister eigene Käuferschutzprogramme an. In der Praxis treten jedoch oft Probleme auf: Wer sein Geld zurückbucht – etwa, weil die Ware nicht geliefert wird – kann schnell ein Inkassoschreiben erhalten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt die Zusammenhänge und gibt Tipps, was Kunden beim Umgang mit Zahlungsdienstleistern beachten sollten.

Wer online etwas bestellt und über einen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Klarna, paydirekt oder Amazon Pay bezahlt, fühlt sich meist sicher: Treten Probleme mit der Kaufabwicklung auf, wird die Ware nicht geliefert oder ist mangelhaft, kann das Geld zurückgebucht werden. Ganz so einfach ist es jedoch nicht. „Verbrauchern ist meist nicht bewusst, dass sie auch mit dem Zahlungsdienstleister einen Vertrag geschlossen haben“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Wer das Geld zurückbucht, wird vertragsbrüchig und gerät in Zahlungsverzug.“ Denn: Der Dienstleister hat das Geld direkt an den Verkäufer weitergeleitet und damit seinen Teil des Vertrags erfüllt.

Der Verkäufer wiederum ist verpflichtet, die Ware vertragsgemäß zu liefern. Kommt er dem auch nach Aufforderung nicht nach, können Kunden unter bestimmten Voraussetzungen den Käuferschutz nutzen. Dafür reicht es jedoch nicht aus, einfach das Geld zurück zu buchen. „Wichtig ist, dass Kunden zunächst den Zahlungsdienstleister informieren und erklären, warum sie den Kaufpreis zurückfordern“, so die Rechtsexpertin. Das gilt auch, wenn sie selbst keine Bestellung ausgelöst haben, sondern Opfer von Identitätsmissbrauch geworden sind. „In diesem Fall sollten sie unbedingt zunächst Strafanzeige stellen und anschließend Kontakt mit dem Zahlungsdienstleister aufnehmen.“

Bei Fragen hilft die Verbraucherzentrale Niedersachsen – online, per Telefon- oder Videoberatung. Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da

PR

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