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Termin bei der Verwaltung? Bitte nur mit Mundschutz

  • Celle

CELLE. Mittlerweile ist es amtlich: Ab heute, 27. April, gilt landesweit eine Maskenpflicht für Fahrgäste des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie für die Kunden des Einzelhandels. Zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus besteht darüber hinaus für die Besucher der Wochenmärkte die Verpflichtung als Barriere eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie Personen, deren Erkrankung das Tragen einer Maske nicht möglich macht.

Mit Wochenbeginn wird diese zusätzlichen Sicherheitsvorkehrung nun auch auf die Stadtverwaltung ausgeweitet. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten, ist das Rathaus in Celle auch weiterhin für wichtige Anliegen geöffnet. Zum Schutz vor Infektionen ist für die Bürger bei Behördengängen jedoch ab sofort ein Mundschutz erforderlich. Das gilt sowohl für das Neue Rathaus als auch für andere Bereiche, in denen nach wie vor Einzeltermine möglich sind, wie beispielsweise das Standesamt.

Für die Verwaltung gilt jedoch nach wie vor, dass Besucher im Vorfeld stets einen persönlichen Termin vereinbaren müssen. So kann das Personenaufkommen auf das Nötige reduziert und die Verwaltungsarbeit aufrechterhalten werden. Alle Informationen und Kontaktdaten dazu sind auf der Webseite der Stadt Celle zu finden. Im Bereich „Online-Dienste“ gibt es zudem eine Übersicht darüber, was online ohne persönliche Terminabsprache erledigt werden kann.

Bürger, die zwar einen Termin, aber noch keinen eigenen Mundschutz haben, bekommen letztgenannten im Foyer ausgehändigt. Es reicht nach der Verordnung der Landesregierung aber auch aus, die Mund-Nasen-Partie mit einem Tuch oder einem Schal zu bedecken.

PR

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