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Abitur-Reisen nicht kostenlos stornierbar – Verbraucherzentrale rät Schülern, Restzahlung zu verweigern

NIEDERSACHSEN. Niedersachsen hält an den Abiturprüfungen fest, die Termine werden jedoch verschoben. Für viele Schüler bedeutet das: Geplante Abi-Reisen müssen abgesagt oder umgebucht werden. Wer haftet für Stornokosten und wie sollten Kunden mit noch ausstehenden Zahlungen umgehen? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps.

  • Kein Recht auf kostenlose Stornierung aufgrund neuer Prüfungstermine
  • Betroffene sollten sich auf Leistungsverweigerungsrecht berufen und
  • Restzahlungen nicht leisten
  • Gutscheine keine akzeptable Lösung – insbesondere für Abiturienten

„So ärgerlich es für die Schüler ist, verschobene Prüfungstermine berechtigen nicht dazu, gebuchte Abi-Reisen kostenlos zu stornieren“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Das Risiko trägt in diesen Fällen allein der Kunde. Betroffene Abiturienten sollten jetzt aber nicht vorschnell absagen, sondern abwarten, wie sich die Situation entwickelt.“ Die Reisewarnung des Auswärtigen Amts gilt bis auf Weiteres, mindestens bis zum 14. Juni 2020. Abi-Reisen, die bis zu diesem Termin starten sollten, können kostenlos storniert werden. „Gutscheine müssen unserer Ansicht nach nicht akzeptiert werden. Das gilt ganz besonders, wenn es keinen Ausweichtermin gibt – schließlich lassen sich Abi-Reisen nicht ins nächste Jahr verschieben“, sagt Preuschoff.

Bei späteren Startterminen rät die Verbraucherzentrale dazu, zunächst abzuwarten. Schließlich sei es mehr als fraglich, dass Gruppenreisen – insbesondere ins Ausland – danach wieder uneingeschränkt möglich sein werden.

Umgang mit noch zu leistenden Zahlungen:
Bei Reisebuchung wird in der Regel nur eine Anzahlung fällig, der Restpreis dann frühestens 30 Tage vor Reiseantritt. „Da in den nächsten 30 Tagen keine Reisen stattfinden, müssen Zahlungen zurzeit nicht geleistet werden. Und auch darüber hinaus haben Kunden aus unserer Sicht ein Leistungsverweigerungsrecht bis klar ist, dass die Reise tatsächlich stattfindet. Davon sollten sie auch Gebrauch machen“, rät Preuschoff.

Weitere Informationen zum Umgang mit gebuchten Reisen unter
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/freizeit-reise/faq-reisen-coronavirus

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