Mangelnde Ladungssicherung in 2 Fällen
BERGEN/FAßBERG. Gleich zwei Fahrer landwirtschaftlicher Zugmaschinen sehen seit Samstagabend Bußgeldern entgegen, da jeweils die Frontlader der Fahrzeuge zum Transport von ungesicherten Gegenständen benutzt wurden. Die Untersagung der Weiterfahrt sowie die Einleitung entsprechender Verfahren waren die Folge. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei Frontladeranbauten im Regelfall um Ladehilfen und nicht um geeignete Transporteinrichtungen handelt.
ots
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