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Digitaler Nachlass: Umgang mit Online-Accounts – Verbraucherzentrale gibt Tipps

NIEDERSACHSEN. Immer mehr Menschen sind digital unterwegs. Sie wickeln ihre Einkäufe, ihre Bank- und Gesundheitsangelegenheiten und einen großen Teil ihrer privaten Kommunikation online ab. Viele wichtige Vertragsdaten oder Infor-mationen sind daher oft nur virtuell vorhanden. Doch wer entscheidet über die Accounts, wenn der Inhaber dazu nicht mehr in der Lage ist? Die Verbraucher-zentrale hat Tipps für den digitalen Nachlass zusammengestellt.

Ob Krankheit, Unfall oder Tod – es kann jeden treffen, in jedem Alter. „Wir empfehlen deshalb, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen, wer Zugang zu den Online-Accounts erhalten soll und was in solchen Fällen zu tun ist“, sagt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Denn im Ernstfall haben auch Ehepartner und Kinder nur Zugang zu den Online-Accounts, wenn deren Inhaber dies rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht geregelt hat.“

Sechs Tipps der Verbraucherzentrale:

  1. Eine bevollmächtigte Person festlegen

Die herkömmliche Vorsorgevollmacht kann um eine Vorsorgevollmacht für digitale Angelegenheiten ergänzt werden. Sie legt fest, wer die Verwaltung der Online-Konten übernehmen soll.

  1. Regeln, was mit den Daten und Online-Accounts geschehen soll

Welche Daten sollen gelöscht werden? Was soll mit dem Account in einem sozialen Netzwerk geschehen? Wann müssen welche Online-Verträge gekündigt werden? Die Vollmacht legt detailliert fest, wie mit den digitalen Konten umgegangen werden soll.

  1. Vollmacht unterschreiben und aufbewahren

Die digitale Vorsorgevollmacht ist nur gültig, wenn sie unterschrieben und mit Datum versehen ist. Sie sollte am besten der bevollmächtigten Person übergeben werden, die sie aufbewahrt. Alternativ kann die Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informiert werden. Außerdem sollten auch Angehörige erfahren, dass Regelungen für die Online-Accounts erfolgt sind.

  1. Eine Liste mit den Online-Accounts erstellen

Eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennwörtern hilft sowohl dem Inhaber als auch der bevollmächtigten Person, den Überblick zu behalten. Die Liste kann auf Papier oder digital erstellt werden und muss kontinuierlich gepflegt werden: neue Accounts ergänzen und alle löschen, die nicht mehr gebraucht werden.

Es kann auch ein Passwort-Manager genutzt werden. Die Programme speichern die Login-Daten und können auch starke Passwörter erstellen. Anwender müssen sich dann nur noch ein einziges gutes Master-Passwort merken. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt etwa das Programm KeePass. Die Stiftung Warentest hat im Januar 2020 Testergebnisse für 14 Passwort-Manager veröffentlicht.

  1. Liste mit den Online-Accounts sicher aufbewahren

Die Liste zum Beispiel in einem Tresor oder Bankschließfach deponieren. Sie kann auch auf einem USB-Stick oder anderen externen Medien gespeichert werden. Den Stick am besten auch im Tresor oder Bankschließfach hinterlegen, um ihn vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Achtung: Ein USB-Stick ist äußeren Einflüssen ausgesetzt – gespeicherte Daten können verloren gehen.

  1. Externe Datenverwaltung prüfen

Es gibt auch Firmen, die eine Verwaltung der digitalen Accounts als Online-Leistung anbieten. Allerdings werden sie meist erst tätig, wenn der Nachlass eines Account-Inhabers zu regeln ist. Wie sicher der Service der Anbieter ist, lässt sich nur schwer beurteilen. Sollte ein kommerzieller Nachlassverwalter beauftragt werden, ist es ratsam, sich genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten zu erkundigen.

Ein kostenloser Mustervordruck für das Verfassen einer Vollmacht sowie eine Musterliste für die persönlichen digitalen Daten helfen, Vorkehrungen für Accounts bei Facebook, Google und Co. zu treffen.

Alle wichtigen Informationen finden Interessierte auch in der Checkliste „Digitaler Nachlass – Ihre digitale Vorsorge!“.

PR

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