Samstag, 14. Juni 2025

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Ab Samstag kein Glühweinverkauf mehr – Nichtinhaltung der Mund-Nasen-Bedeckung wird mit Verwarngeld geahndet

Landkreis CELLE. Die Niedersächsische Landesregierung hat in einer Ergänzung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie heute verfügt, dass der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt und geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern und Einweggetränkebehältnissen ab Samstag untersagt sind. Davon ausgenommen sind nur handelsübliche geschlossene Getränkeflaschen, -dosen und -tüten. Dieses Verbot gilt ab diesem Samstag (12.12.2020) im gesamten Landkreis Celle insbesonders auch für die Celler Weihnachtsstadt.

Außerdem hat es in den vergangenen Tagen sehr viele Verstöße gegen die geltende Verordnung in Bezug auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gegeben. Daher werden Verstöße gegen diese Regeln ab sofort nicht mehr nur mit Ermahnungen, sondern in Zusammenarbeit mit der Polizei mit Verwarnungen oder Bußgeldern geahndet. „Es wurde in den vergangenen Wochen sehr viel auf die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung hingewiesen. Wenn die Hinweise nicht helfen, müssen wir reagieren“, begründet Landrat Klaus Wiswe die Entscheidung.

lkc

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