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Situation SARS-CoV-2, Stand 11.12.2020, 10 Uhr – 7-Tage-Inzidenz bei 64,2 – 29 Neuinfektionen seit gestern – Weitere Schulklassen in Quarantäne

Landkreis CELLE. Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Celle, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage wird vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt, das für den Landkreis Celle maßgeblich ist, unter https://www.apps.nlga.niedersachsen.de/corona/iframe.php mit 64,2 Personen angegeben (Datenstand: 11.12.2020, 9 Uhr). Den Verlauf sehen Sie auch auf der beigefügten Grafik.

Insgesamt wurden seit gestern 29 Neuinfektionen festgestellt. Die Zahl der seit Beginn der Pandemie im März Erkrankten liegt bei 1370.

Aktuell sind mit den Corona-Virus im Landkreis Celle 236 Personen infiziert. Es werden sechs Personen im AKH behandelt, zwei davon auf der Intensivstation. Kein Patient auf der Intensivstation wird beatmet.

Das Gesundheitsamt des Landkreises hat gestern einige Quarantänen verhängt, nachdem in einer Familie mehrere Mitglieder positiv getestet wurden. In der Grundschule Winsen wurden die Klasse 1 B sowie einige Lehrkräfte unter Quarantäne gestellt. In der Oberschule Winsen wurden in der Klasse 8Ha, 7 Schüler unter Quarantäne gestellt, alle anderen Schüler dieser Klasse sind unter Beobachtung. In der BBS 1, Klasse BG 20D wurden zunächst zwei Schüler unter Quarantäne gestellt, alle anderen sind unter Beobachtung.

Hier gibt es eine Übersicht über die Regionen. Die Zahl außerhalb der Klammer gibt die Zahl der insgesamt infizierten Personen, die in der Klammer die davon derzeit aktuell erkrankten Personen an.

Zahlen:
Bergen: 80 (16)
Stadt Celle: 790 (124)
Eschede: 16 (3)
Faßberg: 28 (17)
Hambühren: 81 (11)
Lohheide: 2 (0)
SG Flotwedel: 62 (7)
SG Lachendorf: 57 (12)
SG Wathlingen: 108 (15)
Südheide: 54 (15)
Wietze: 33 (5)
Winsen: 59 (11)

Derzeit sind 886 Menschen in Quarantäne. Die Quarantänen gehen dabei quer durch alle Bevölkerungsschichten und Altersstufen. Der Landkreis weist deshalb eindringlich darauf hin, dass bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften dringend darauf zu achten ist, dass die bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Wichtig ist außerdem auch weiterhin, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird.

Das Abstandsgebot gilt auch für das eigene Umfeld.

lkc

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