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Verfügung für Celler Altstadt verändert – Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung wird gelockert

Landkreis CELLE. Der Landkreis Celle hat heute eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab heute (24.12.2020) wirksam wird. Danach ist es nicht weiter erforderlich, dass an Samstagen im Bereich der Celler Altstadt in der Zeit von 9 bis 18 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung generell getragen werden muss. Infolge der Geschäftsschließungen halten sich weniger Personen in der Celler Altstadt auf. Daher besteht nicht mehr die Gefahr, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Hier können Sie die Verf gung sehen: https://www.landkreis-celle.de/fileadmin/import/landratsbuero/pdf_2020/20-1223_Allgemeinverfuegung_MNB-Pflicht.pdf

Die bestehenden Maskenpflichtregelungen der Nds. Corona-Verordnung (z.B. in Geschäften und den dazugehörigen Eingangsbereichen und Parkplätzen) gelten aber weiter, auch gilt die Maskenpflicht weiter auf Wochenmärkten, Spezialmärkten, Jahrmärkten, Messen, Kongressen und gewerblichen Ausstellungen.
Der Landkreis weist zudem noch einmal auf wesentliche Regelungen des Landes Niedersachsen hin. Diese Verordnung ist hier abrufbar: https://t1p.de/dmva

Soziale Kontakte: Es können sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. Vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 dürfen sich alternativ die Personen des eigenen Hausstands plus vier enge Verwandte treffen. Im engsten Familienkreis wird die Begrenzung auf zwei Haushalte in dieser Zeit aufgehoben. Man darf also mit engen Angehörigen zusammenkommen, wenn diese aus mehr als zwei Haushalten kommen. Die Obergrenze für solche Familientreffen wird allerdings auf vier Personen von außerhalb des eigenen Hausstandes beschränkt. Für alle, die mit engen Freunden oder Bekannten zusammen feiern wollen, muss es dagegen bei der ‚5 aus 2 Regelung‘ bleiben, also bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten.

Auch Silvester gilt: Fünf Personen aus zwei Haushalten, egal ob es sich um Angehörige oder Freunde handelt.

Alkoholverkauf: Bis zum 10. Januar ist der Verkauf oder die Abgabe alkoholischer Getränke, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt sind, verboten.
Knaller und Raketen: An Silvester und Neujahr gilt ein generelles Ansammlungverbot, auch wenn das Abstandsgebot eingehalten wird. Der Verkauf von Pyrotechnik ist verboten.

Für Fragen, die nicht über den Fragen- und Antwortkatalog beantwortet werden
können, hat der Landkreis eine Coronahotline unter 05141/9165070 eingerichtet. Diese ist montags und dienstags von 8-16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr und donnerstags von 8 bis 17 Uhr erreichbar. Sie können außerdem eine Email schreiben an Corona@lkcelle.de

lkc

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