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Informationsschreiben des Landes an impfberechtigte Personen ab 80 Jahren

NIEDERSACHSEN. Bei dem Informationsschreiben des Landes handelt es sich nicht um die Zuweisung von oder die Einladung zu konkreten Impfterminen. Der Erhalt des Schreibens ist nicht Voraussetzung für eine Terminreservierung. Vielmehr geht es darum, zusätzlich zur Veröffentlichung der im Schreiben enthaltenen Informationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung einen weiteren Informationsweg für die impfberechtigten Personen zu beschreiten, teilt das Ministerium mit.

Jede Bürgerin und jeder Bürger, die oder der älter ist als 80 Jahre oder aus anderen Gründen zur Gruppe der Personen mit der höchsten Priorisierung bei der Impfung gehört, hat ab dem 28. Januar die Möglichkeit, einen Termin in einem der 50 Impfzentren zu erhalten, sofern vor Ort ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht.

Wie bereits vom Innenministerium dargestellt, ist die Nutzung des sogenannten Melderegisterdatenspiegels, in dem die Meldedaten aus den Melderegistern der 409 niedersächsischen Kommunen landesseitig gespiegelt und gespeichert werden, nach § 5 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz (Nds. AG BMG) durch einen privaten Versanddienstleister nicht zulässig. Das Land ist bei einer Aussendung in dieser Größenordnung (es werden mehr als 200.000 Haushalte angeschrieben) aber auf die Unterstützung eines solchen Dienstleisters angewiesen. Die rechtlich grundsätzlich mögliche Einzelabfrage der Daten bei allen 409 Einwohnermeldeämtern in Niedersachsen wurde im Vorfeld der Beauftragung der Deutsche Post Direkt GmbH von Seiten des MS in Erwägung gezogen, aber aufgrund des damit verbundenen bürokratischen Aufwands zunächst nicht weiterverfolgt.

Das Land greift daher auf die Vermietdatenbank der Deutschen Post Direkt GmbH zurück. Diese Daten sind unabhängig von den Melderegistern und vom Unternehmen selbst nach den Erfordernissen der DSGVO erhoben. Sie können daher für ein reines Informationsschreiben an impfberechtigte Personen ab 80 Jahren zum Start der Terminvergabe genutzt werden.

Die Terminbuchung wird über die Impfhotline des Landes unter 0800 9988665 sowie ein Internetportal, dessen Adresse zeitnah bekanntgegeben wird, möglich sein.

PR

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