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K+S äußert sich zu den Vorwürfen der BI Umwelt Wathlingen

WATHLINGEN. Am 22. Januar 2021 haben wir mit der Überschrift „Chemische Kampfstoffe im ehemaligen Kalibergwerk – droht Wathlingen eine Asse?“ eine Mitteilung veröffentlicht, in der die BI Umwelt Wathlingen sich zu mutmaßlichen Gefahren geäußert hat, die ihrer Meinung nach von den Rüstungsaltlasten im Bergwerk Niedersachsen-Riedel ausgehen (https://celler-presse.de/2021/01/22/chemische-kampfstoffe-im-ehemaligen-kalibergwerk-droht-wathlingeneine-asse/). Dazu meldet sich das Unternehmen K+S zu Wort. Diesen Beitrag veröffentlichen wir im Wortlaut:

 „Diese Veröffentlichung der BI ist jedoch in der Sache grob fehlerhaft. Daher bedarf sie dringend einer Richtigstellung, um deren Veröffentlichung ich Sie bitten möchte. In diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass sich die Einlassungen der BI gegen einen seit Langem rechtskräftigen Abschlussbetriebsplan wenden, gegen den die BI bereits erfolglos geklagt hatte (VG Lüneburg, Az.: 2 A 205/09).  

Richtigstellung:

Die Aussagen der BI enthalten nicht nur zahlreiche Fehler, sondern auch offensichtliche Falschbehauptungen, die ausschließlich dem Zweck dienen, das Problembergwerk Asse in eine direkte Beziehung zur Flutung des Bergwerkes Niedersachsen-Riedel zu setzen. Diese Verbindung besteht jedoch überhaupt nicht. Im Folgenden haben wir einige der Behauptungen einem Faktencheck unterzogen:

  1. Behauptung der BI: „… will die Firma K+S eingesickerte Lauge aus der Asse zukünftig voraussichtlich in das hiesige Bergwerk einleiten.“

Þ Fakt ist: K+S lehnt die Verbringung von Zutrittslösung aus dem Bergwerk Asse nach Niedersachsen-Riedel ab und wird diese Wässer nicht für die Flutung verwenden. 

  • Behauptung der BI: „… ist beschönigend von einer „Insellage“ des Lagerbereiches der Rüstungsaltlasten im Bergwerk die Rede…“.

Þ Fakt ist: Die ehemalige Munitionsanlage befindet sich im Kernbereich des Bergwerkes. Die Räume haben nachweislich Behauptung einen Abstand von mindestens 150 Metern zum Salzstockrand. 

  • der BI: „Verschiedene – laut der BI vorliegender behördlicher Unterlagen offene– Schächte sind dabei offenkundig „vergessen“ worden.“

Þ Fakt ist: Diese offenen Schächte gibt es- ja. Sie sind jedoch nicht „vergessen“ worden, wie die BI konspirativ vermutet, sondern sie liegen im freigegebenen Teil der Grube – außerhalb der verfüllten Zugänge zur früheren Munitionsanlage – und wurden im Rahmen des regulären Bergwerksbetriebes genutzt. 

  1. Behauptung der BI: „Bei der Bewertung der möglichen Arsen-Konzentration im Bergwerk nach einer Flutung im Verhältnis zu der natürlichen Belastung haben sich gleich mehrere Gutachter um den Faktor 1.000 vertan.“

Þ Fakt ist: Der Verfasser bleibt den Beleg für diese Behauptung schuldig. Sie dient offenbar    ausschließlich dem Zweck, die vorliegenden gerichtsfesten Gutachten zu diskreditieren. 

  1. Behauptung der BI: „Nach einer Explosion von 10.000 Tonnen Sprengstoff in unmittelbarer Nähe zum Salzstockrand (…) muss zudem davon ausgegangen werden, dass es im Salzstock Risse gibt.“

Þ Fakt ist: Die Räume der Munitionsanlage befanden sich nachweislich mindestens 150 Meter vom Salzstockrand entfernt, also nicht in „unmittelbarer Nähe zum Salzstockrand“ – ein Blick in das offizielle Riß-(Karten-)werk bestätigt dies. Der Salzstock ist durch die Detonation der eingelagerten Munition definitiv nicht geschwächt oder im Randbereich durchlässig geworden. 

  1. Behauptung der BI: „Was passiert, wenn die … 10.000 Kilogramm Arsen in das Grundwasser gelangen oder die Kampfstoffgase während der Flutung aus dem Schacht ausgasen?“

Þ Fakt ist: Diese Frage ist bereits Gegenstand gleich mehrerer Fachgutachten (u.a. Golder 1998, Wehrtechnisches Institut für Schutztechnologie/WIS 2006) gewesen und auch Bestandteil einer Stellungnahme der niedersächsischen Landesregierung aus dem Jahr 2006. Fazit: Das Wehrwissenschaftliche Institut für Werk-, Explosiv- und Betriebsstoffe Munster (WIWEB) sieht keine Gefährdung hinsichtlich einer möglichen Grundwasserkontamination, da sich zwar die arsenhaltigen Produkte unter Salzlösung in ihre Bestandteile zersetzen, sich allerdings höchstens im Nahbereich der Ablagerung eine erhöhte Arsenkonzentration ausbilden wird. Eine Mobilisierung ist aber bei fehlender Konvektion im Grubengebäude nicht möglich – und genau diese Konvektion wird durch die Abdämmung der Einlagerungsbereiche verhindert. 

Wir müssen leider feststellen, dass diegezielte Vermischung von Falschbehauptungen, spekulativen Mutmaßungen, Verdrehungen und aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten ganz offensichtlich dem Zweck dient, Ängste in der Region zu schüren. Da sind Fakten eben manchmal etwas störend. Dieses Vorgehen der BI ist leider kein Einzelfall und aus unserer Sicht vor allem deswegen bedauerlich, weil es die Spielräume für einen sachorientierten Dialog sehr einschränkt.“

PR