Sonntag, 6. Oktober 2024

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Bahnanlagen und Züge – immer wieder eine unterschätzte Gefahr

Personen im Gleis – wenn bei der Bundespolizei diese Meldung eingeht, lässt diese sofort über die Notfall-Leitstelle der Deutschen Bahn den bestimmten Streckenabschnitt in beide Zugrichtungen sperren und leitet aufgrund einer Lebensgefahr für die sich im Gleis befindenden Personen Suchmaßnahmen ein. Eine Streckensperrung und damit Stillstand auf der Bahnstrecke erfordert von Reisenden viel Geduld, schließlich geht es um das pünktliche Ankommen, das Erreichen von Anschlusszügen oder um Termine, die eingehalten werden müssen. Erst wenn die Bundespolizei die Strecke, in der sich Personen im Gleis befinden sollen, abgesucht hat, kann diese wieder freigegeben werden.

Erst am Dienstagabend ist in Osnabrück eine 76-jährige Frau beim verbotenen Überqueren von Gleisen von einem Intercity erfasst und glücklicherweise nur leicht verletzt worden. Der Lokführer hatte Schlimmeres durch eine sofort eingeleitete Schnellbremsung verhindern können. Erst Mitte Januar waren nur 250 Meter vom S-Bahnhof Hamburg – Allermöhe 18-jährige Zwillingsschwestern von einem Regionalzug erfasst worden, als sie sich im Gleis aufhielten. Eine der beiden jungen Frauen verstarb bei diesem Unglück. Die andere wurde schwer verletzt.

„Leider betreten Menschen immer wieder unbefugt Gleisanlagen“, wie Pressesprecher Thomas Gerbert von der Bundespolizeidirektion Hannover betont. Einerseits sind es Personen, die einfach nur die verbotene Abkürzung über die Gleise nutzen, anderseits sind es aber vor allem auch junge Menschen, vorwiegend Mädchen oder junge Frauen, die sich in die Gleise stellen, um Selfies von sich zu machen“, so Gerbert weiter. Dabei begeben sich alle in Lebensgefahr, denn die neuen Zuggenerationen sind sehr leise und auf freier Strecke mit mindestens 120 km/h unterwegs. Elektrisch betrieben Züge sind für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn der Zug fast auf gleicher Höhe angekommen ist.

Eigene Vorsicht – bester Unfallschutz!

Die Gefahren, die beim unbefugten Betreten von Gleisanlagen bestehen, werden immer wieder unterschätzt. So können Züge auch außerhalb des ausgehängten Fahrplanes verkehren und ein Gleis kann in beide Richtungen befahren werden, also auch im Linksverkehr. Zudem haben Züge einen langen Bremsweg, der durchaus über einen Kilometer betragen kann.

Aus diesem Grunde sollten Gleise nur an Bahnübergängen oder ausgewiesenen Stellen überquert werden. Auch als Fotostudio taugen Gleisanlagen nichts. Letzteres gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Personen, die zu Werbezwecken fotografieren. Denn hierbei werden ebenfalls oft Personen auf Bahnanlagen dargestellt. So kann der Eindruck entstehen, dass sich auf Bahngleisen sorglos balancieren lässt. Ein solches Verhalten ist leichtsinnig und kann zu tragischen Unfällen führen.

Zudem handelt nach der Eisenbahn- Bau und Betriebsordnung (EBO) ordnungswidrig, wer Gleise unbefugt überschreitet oder sich unbefugt innerhalb der Gleise aufhält. Das kann in einer Verwarnung sowie Geldstrafe in Höhe von 25 Euro münden. Unter Umständen kann das unbefugte Betreten von Gleisen auch eine Straftat darstellen. Wenn ein Zug aufgrund einer Person im Gleis eine Schnellbremsung einleiten muss, kann das einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr darstellen.

Die Bundespolizei klärt auf Informationsveranstaltungen in Schulen über die Gefahren im Gleisbereich auf. „Doch sind es keineswegs nur Schülerinnen und Schüler, die Gleise unbefugt betreten. Viele Erwachsene dienen Kindern als schlechtes Vorbild, weiß Thomas Gerbert aus Erfahrung zu berichten.

ots

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