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Neustart des Klosterkammer-Förderprogramms ehrenWERT. zur Qualifizierung Ehrenamtlicher – Ab Februar 2024 können wieder Fördermittel für Fortbildungen Ehrenamtlicher beantragt werden

Förderungen für Qualifizierungsmaßnahmen ehrenamtlich Tätiger, 100-Prozent-Finanzierung, einfache Antragsstellung und schnelle Entscheidungen: Das sind die Besonderheiten des Förderprogramms ehrenWERT. der Klosterkammer Hannover. Die Klosterkammer hat ehrenWERT. erstmals 2012 aufgelegt und das Programm seitdem mehrfach an die Bedürfnisse der Antragsstellerinnen und Antragssteller angepasst. Bis März 2023 wurden im Programm 410 Projekte mit insgesamt über 2,5 Millionen Euro gefördert. Seit dem vergangenen Frühjahr war das Förderprogramm ausgesetzt. Jetzt geht es wieder los:

Ab dem 1. Februar 2024 können gemeinnützige Vereine sowie kommunale oder kirchliche Initiativen und Projekte für ihre ehrenamtlich Engagierten wieder Anträge einreichen. Förderfähig sind Qualifizierungsmaßnahmen wie beispielsweise IT-Schulungen oder die inhaltliche Vorbereitung auf die Arbeit etwa mit Kindern und Jugendlichen oder Pflegebedürftigen. Neu ist, dass nun auch Anträge aus dem Thüringer Fördergebiet der Klosterkammer, dem Landkreis Nordhausen, gestellt werden können.

Ausführliche Informationen zu den Förderkriterien und zur Beratung bietet die Internetseite der Klosterkammer unter: www.klosterkammer-ehrenwert.de. Dort findet sich auch das Antragsformular zum Herunterladen als PDF-Datei, das für eine Antragsstellung an ehrenwert@klosterkammer.de geschickt wird.

Der Stichtag für Anträge ist jeweils der Monatserste. Über alle bis dahin eingegangenen Anträge wird innerhalb des laufenden Monats entschieden. Über die Anträge berät ein fünfköpfiger Fachausschuss, der sich zusammensetzt aus Dr. Niels Lange, Thüringer Ehrenamtsstiftung, Dr. Adriana Lettrari, Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Matthias Nagel, Klosterkammer, Mirko Peisert, Haus kirchlicher Dienste der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, und Dr. Jens Reck, Bürgerstiftung Braunschweig.

Die Klosterkammer hat mit ihrem Förderprogramm ehrenWERT. in der Vergangenheit beispielsweise Projekte von ehrenamtlicher Sterbe- und Trauerbegleitung sowie Unterstützung von Angehörigen Pflegebedürftiger über kirchliche Jugendarbeit bis hin zu Integrationslotsen, die Kinder mit Migrationshintergrund schulisch begleiten, gefördert.

Klosterkammer Hannover

Die Klosterkammer verwaltet das Vermögen von vier öffentlich-rechtlichen Stiftungen, die aus ehemals kirchlichem Vermögen entstanden sind. Aus den Erträgen unterhält die Klosterkammer mehr als 800 Gebäude, viele davon sind Baudenkmale, und rund 12.000 Kunstobjekte. Weitere Mittel aus den Erträgen in Höhe von rund zweieinhalb Millionen Euro stellt sie pro Jahr für kirchliche, soziale und bildungsbezogene Maßnahmen in ihrem Fördergebiet zur Verfügung. Darüber hinaus betreut und unterstützt die Klosterkammer fünfzehn heute noch belebte evangelische Frauenklöster und Damenstifte in Niedersachsen.

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Foto: Mohamed_hassan / Pixabay

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