Montag, 7. Oktober 2024

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Wohin mit dem Hochwasser-Schwemmgut? – Landvolk setzt auf Kulanz zum Abtransport des Mülls

In vielen Regionen Niedersachsens waren tausende Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen vom Hochwasser rund um den Jahreswechsel 2023/24 betroffen. Vor allem Plastikmüll, der leicht ist und „weit schwimmt“, lag und liegt auf hunderten Wiesen und Äckern, aber auch jede Menge Treibholz und Teek. „Wir haben viel Arbeit damit, die Flächen zu säubern“, berichtet Landwirt Rüdiger Göbbert, Deichvorsteher in der Gegend rund um die Allerschleifen bei Rethem, wo das Wasser besonders viel Schaden angerichtet hat. „Hilfreich wäre es, wenn uns die Landkreise als Träger der Abfallentsorgung in den betroffenen Gebieten einige Container hinstellen und den ganzen Müll abtransportieren würden.“ Das Sammeln und Entsorgen des Unrats führe bei vielen Landwirten zu „einigem Unmut“, so Göbbert, „denn die Eigentümer werden mit dem Problem allein gelassen.“

Die Lage ist verzwickt, weil nach EU-Beihilferecht für einen finanziellen Ausgleich in der Landwirtschaft bestimmte Schwellenwerte an Schäden bestehen müssen, die oftmals aber nicht erreicht werden. Deshalb setzt das Landvolk Niedersachsen für die betroffenen Betriebe auf eine Kulanz-Lösung der Landkreise bei der Entsorgung des Mülls. „Denkbar wäre auch, dass das Land die Hilfen an die Kommunen so ausgestaltet, dass darin Gelder für die Entsorgung enthalten sind“, regt der Vorsitzende des Landvolks Hannover, Volker Hahn, an. Für Privatleute gewährt die niedersächsische Landesregierung bereits akute Hochwasserhilfen. Wer antragsberechtigt ist und wie hoch die Soforthilfe maximal sein kann, ist in den FAQs der Landesregierung hinterlegt: https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html

Ein weiteres Hochwasser-Problem trifft zahlreiche Landwirtinnen und Landwirten, denen es seit dem1. Februar wieder erlaubt ist, Gülle auf Acker- und Grünlandflächen auszubringen. Die starken Niederschläge der zurückliegenden Monate erschweren in vielen Regionen Niedersachsens die Gülledüngung erheblich, berichtet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK). In der Düngeverordnung ist festgelegt, dass stickstoff- und phosphathaltige Düngemittel – das sind Mineraldünger, Gülle, Jauche, Gärreste, Mist und Kompost – nicht aufgebracht werden dürfen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Die Regelung gilt für Grünland und Ackerland gleichermaßen und soll der Abschwemmungsgefahr bei nachfolgenden Niederschlägen oder einsetzendem Tauwetter vorbeugen. Der Vorsitzende des Pflanzenausschusses im Landvolk Niedersachsen, Karl-Friedrich Meyer, sieht die aktuelle Lage mit Sorge: „Es wird nicht wenige Berufskollegen geben, die im Frühjahr neu aussäen müssen. Das macht je Hektar rund 300 Euro Zusatzkosten aus.“

LPD
Foto: Landpixel

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