Wer die Vollmacht nicht widerruft
| Celle
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass eine ehemalige Grundsicherungsempfängerin für den Sozialleistungsbetrug ihres Lebensgefährten haften muss. Geklagt hatten eine Frau und deren Tochter (geb. 2006) aus Hannover. Mit ihrem Lebensgefährten und Vater bezogen sie seit 2005 Grundsicherungsleistungen. Um die Anträge der Bedarfsgemeinschaft kümmerte sich der Lebensgefährte. Als die Frau nach der Elternzeit wieder arbeitete,… Weiterlesen: Wer die Vollmacht nicht widerruft




