Dienstag, 25. März 2025

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Seitz Energie GmbH: Untergeschobene Verträge und ausbleibende Lieferungen – Unseriöse Haustürgeschäfte: Vertrag statt unverbindlicher Anfrage

Die Firma Seitz Energie GmbH sorgt gleich mehrfach für Ärger. Ratsuchende berichten, dass Vertreter der Solarfirma ihnen Verträge im Wert von mehr als 10.000 Euro untergeschoben haben. Und auch der bewusste Vertragsabschluss führt vielfach zu Frust: Nach einer hohen Anzahlung passiert lange Zeit nichts – Lieferung und Montage der Solaranlage lassen auf sich warten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Haustürgeschäften und klärt, was Betroffene tun können.

Der Verbraucherzentrale Niedersachsen liegen mehrere Beschwerden zu untergeschobenen Verträgen der Seitz Energie GmbH vor. Vertreter klingeln an der Haustür und bieten Beratung zu Solaranlagen an. Ein Verbraucher berichtet, er habe ein Formular unterschrieben, um eine unverbindliche Anfrage beim Energieversorger zu ermöglichen. Dass es sich dabei um den Auftrag für eine Solaranlage im Wert von mehr als 10.000 Euro handelt, habe er erst im Nachhinein bemerkt. „Haustürgeschäfte sorgen immer wieder für Ärger“, kritisiert Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das Problem: Auch wenn Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht oder überrumpelt werden, müssen sie aktiv werden, um ungewollte Verträge wieder loszuwerden. „Im vorliegenden Fall sollten Betroffene einen Nachweis des angeblichen Vertragsschlusses fordern und vorsorglich widerrufen“, rät Tettinger. Die Verbraucherzentrale stellt dafür einen kostenlosen Musterbrief bereit.

Hohe Vorauszahlungen geleistet, Leistung unvollständig

Doch auch der bewusste Vertragsabschluss mit der Seitz Energie GmbH führt mitunter zu Frust. „Ratsuchende haben sich bei uns gemeldet, weil sie eine hohe Anzahlung geleistet haben, die Solaranlage jedoch nicht oder unvollständig geliefert und montiert wird“, erklärt Tettinger. Betroffene sollten den Anbieter per Einschreiben auffordern, die vereinbarte Leistung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu erbringen. Bleibt die Firma untätig, ist eine rechtliche Prüfung dringend anzuraten.

Um Ärger dieser Art zu vermeiden, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Zahlungsmodalitäten schon bei der Wahl eines Vertragspartners berücksichtigen und hohe Anzahlungen nicht akzeptieren. „Ist eine Vorauszahlung unvermeidbar, sollten sie konkrete Termine für Teilzahlungen – abhängig vom Leistungsfortschritt – schriftlich vereinbaren“, empfiehlt Tettinger. Die Restzahlung sollte grundsätzlich erst nach einem störungsfreien Probebetrieb der Gesamtanlage fällig werden.

Weitere Informationen zu den vorliegenden Beschwerden sowie Tipps für Betroffene sind auf der Website der Verbraucherzentrale Niedersachsen zusammengefasst.

Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – telefonisch, vor Ort und per Video: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung

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