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Neue Meldepflicht für Heilpraktiker – Anzeige beim Gesundheitsamt des Landkreises ab sofort Pflicht

Landkreis CELLE. Im Dezember 2019 ist das Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst geändert worden. Neu ist eine Pflicht für Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen, ihre Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen. Wer bereits als Heilpraktiker tätig ist, hat für die Anzeige Zeit bis zum 1. März 2020.

Das Gesetz sieht im Einzelnen vor, dass Personen, die die Heilkunde ausüben wollen, den Beginn ihre Tätigkeit dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in dessen oder deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll, unverzüglich anzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen. Mit der Anzeige ist die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vorzulegen. In der Anzeige sind der Familienname, der Geburtsname, die Vornamen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Anschrift der Wohnung und des Tätigkeitsorts sowie die angewandten heilkundlichen Verfahren anzugeben. Auch die Beendigung der Tätigkeit und Änderungen der Daten müssen dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt unverzüglich mitgeteilt werden.

Heilpraktiker können zur Erleichterung das Formular unter dem folgenden Link nutzen (www.landkreis-celle.de/kreisverwaltung/gesundheitsamt/medizinalberufe.html). Darin werden alle erforderlichen Angaben abgefragt. Rückfragen sind unter 05141/916-5015 möglich.

lkc

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