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Vorläufige Entziehung von Pferden – Halter erfüllt Forderungen zur Haltung nicht – Landkreis bringt Tiere artgerecht unter

Landkreis CELLE. Schon seit einiger Zeit hat das Veterinäramt des Landkreises Celle versucht, tierschutzgerechte Lösungen mit dem Halter von zehn Pferden auf einer Wiese bei Beedenbostel zu erarbeiten. Im September 2019 wurde die Haltung dort zum ersten Mal auffällig. Die Region Hannover hat im Januar ein Tierhaltungsverbot gegenüber dem Halter ausgesprochen. Der Landkreis Celle hatte aufgrund dieser Verfügung und den vor Ort vorgefundenen Bedingungen eine Auflösung des Pferdebestandes bis zum 15.02.2020 verfügt.

Der Halter war zuvor mehrfach aufgefordert worden, die Haltungsbedingungen der Pferde zu verbessern. Unter anderem gab es auf dem Gelände, auf dem die Pferde gehalten wurde keine Unterstellmöglichkeit. Außerdem war die Beschaffenheit des Untergrundes morastig. Zudem wurden durch die Amtstierärzte bei mehrfachen Kontrollen Mängel an der Umzäunung festgestellt.

Der Halter wurde mehrmalig schriftlich und mündlich darauf hingewiesen, dass die Anforderungen nicht erfüllt sind. Da diese Gespräche zu keinem Ergebnis geführt haben, hat sich der Landkreis Celle dazu entschieden, die Pferde vorläufig zu entziehen. Die Entziehung wurde am 14.02.2020 durchgeführt. Die Polizei leistete Vollzugshilfe und war mit zwei Streifenwagen vor Ort. Zwei Personen wurden in Gewahrsam genommen.

Infolge des bestehenden Haltungs- und Betreuungsverbotes von Equiden jeglicher Art gegenüber dem Halter, ausgesprochen durch die Region Hannover, ist eine Rückgabe der Pferde an ihn ausgeschlossen. Er hat aber die Möglichkeit, die Pferde anderweitig abzugeben, wenn dem Landkreis Celle nachgewiesen wird, dass es eine tierschutzgerechte Haltung ist. Eine Freigabe erfolgt nur, wenn der Übernehmer eine tierschutzgerechte Haltung sicherstellen kann.

lkc

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