Samstag, 15. Februar 2025

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Waffengesetz erweitert Zuverlässigkeitsprüfung

Landkreis CELLE. Nach dem Bundesjagdgesetz darf Personen, denen die Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung fehlt, kein Jagdschein ausgestellt werden, der auch das Führen beziehungsweise den Besitz einer Waffe erlaubt.

In einer jetzt in Kraft getretenen Neuregelung des Waffengesetzes wurde diese Zuverlässigkeitsprüfung erweitert. Ab sofort muss auch eine Auskunft der zuständigen Verfassungsschutzbehörde über die Person eingeholt werden. Das Niedersächsische Innenministerium hat daraufhin über die Polizeidirektionen alle Waffenbehörden, also auch den Landkreis Celle, angewiesen, Anträge auf waffenrechtliche Erlaubnisse zurückzustellen, bis das Verfahren über die Einholung der Verfassungsschutzauskunft abgestimmt ist.

Da das Jagdgesetz in Bezug auf die Zuverlässigkeitsprüfung für die Erteilung von Jagdscheinen auf das Waffengesetz verweist, können Jagdscheine derzeit ebenfalls nicht verlängert werden. „Wir haben versucht, vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine vorläufige Regelung zu erwirken, gerade auch mit Blick auf die Kreishegeschau, die am 28. und 29. Februar in Bergen stattfindet, und aus deren Anlass eine Vielzahl von Jagdberechtigten ihre Jagdscheine verlängern werden“, sagte Landkreissprecher Tore Harmening. Leider konnte eine Zustimmung nicht erreicht werden. Damit kann eine Jagdscheinverlängerung auf der Hegeschau definitiv nicht erfolgen.

„Als Landkreis Celle werden wir uns für eine schnelle Lösung für unsere Jäger einsetzen, denn dieser Zustand muss so schnell wie möglich beendet werden. Wir sind aber bis zu dieser Lösung an die Anordnung des Niedersächsischen Innenministeriums gebunden“, so Harmening.

lkc

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