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PFLEGEKAMMER: MUNDSCHUTZ FÜR PFLEGENDE UND MEDIZINISCHES PERSONAL MUSS VORRANG HABEN

NIEDERSACHSEN. Das Robert Koch-Institut empfiehlt seit heute Menschen das Tragen eines Mundschutzes, auch dann, wenn keine typischen COVID-19-Symptome vorliegen. Damit soll das Risiko einer Übertragung verringert werden. Zuvor wurde nur Menschen mit akuten Atemwegserkrankungen das Tragen eines Mundschutzes empfohlen.

Dazu ein Statement von Kammerpräsidentin Nadya Klarmann:

„Die Empfehlungen des RKI zum Tragen eines Mundschutzes sind grundsätzlich begrüßenswert. Dafür müssen aber genügend Schutzmasken zur Verfügung stehen. Zuerst müssen medizinische und pflegerische Einrichtungen versorgt werden. Pflegedienste, Pflegeheime und Krankenhäuser leiden heute schon massiv unter dem gravierenden Mangel an Schutzausrüstung, wie Mund-Nasen-Schutz oder sogenannten FFP-Masken.

Professionelle Masken sind für den Schutz des medizinischen Personals unerlässlich und muss dieser Gruppe vorbehalten bleiben. Sonst brauchen wir täglich 82 Millionen Masken mehr. Ich bitte eindringlich Privatleute und Personen, die nicht im medizinischem Umfeld arbeiten, auf Behelfsmasken zurückzugreifen. Danke an alle Initiativen, die seit Tagen mit großem Engagement Schutzmasken selbst nähen. Sie können zumindest helfen, dass Infektionsrisiko zu senken.“

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