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Meyer: Kinder bedürfen unserer besonderen Fürsorge und unseres besonderen Schutzes – Missbrauch ist ein Verbrechen und kein Vergehen

NIEDERSACHSEN. „Die Missbrauchsskandale von Lügde, Münster und jetzt Bergisch Gladbach haben die Öffentlichkeit erschüttert. Grausame Straftaten bislang kaum bekannter Dimensionen, die nicht nur betroffen, sondern auch wütend machen. Zu Recht wird auf vielen Ebenen der Ruf nach effektiver Prävention und konsequenter Strafverfolgung laut“, erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Volker Meyer heute im Landtag.

„Kinder bedürfen unserer besonderen Fürsorge und unseres besonderen Schutzes. Sexueller Missbrauch ist ein Verbrechen und kein Vergehen. Daher sind wir dankbar, dass sich alle Beteiligten einig sind, die Mindeststrafe auf ein Jahr anzuheben“, so Meyer.

Eine hohe Strafe und eine unvermeidbare Gerichtsverhandlung könne ihre abschreckende Wirkung jedoch nur unter einer Voraussetzung entfalten: nämlich dann, wenn der Täter ernsthaft damit rechnen müsse, erwischt zu werden. „Daher bedarf es umfassender Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden. Dies gilt in besonderem Maße für die Verfolgung von Kinderpornografie im Internet und Darknet“, so Meyer.

„Primäres Ziel aber muss es sein, solche Taten – soweit möglich – in ihrer Entstehung zu verhindern. Von enormer Wichtigkeit sind in diesem Zusammenhang örtliche Präventionsnetzwerke, die von Kita und Schule über Vereine und Organisationen bis hin zur Jugendhilfe zusammenarbeiten, damit Präventionsangebote besser vernetzt und koordiniert werden“, so der Sozialexperte.

Vor Ort könnten kommunale Präventionsräte diese Funktion übernehmen und zwischen den beteiligten Institutionen Brücken bauen. „Dank der über die politische Liste zur Verfügung gestellten 150.000,00 € für das laufende Haushaltsjahr können entsprechende Präventionsprojekte unterstützt werden“, so Meyer.

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