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IHKLW: Zweite Liquiditätshilfe des Bundes startet

LÜNEBURG. Die IHKLW begrüßt das Hilfspaket, bei dem Unternehmen für die Monate Juni, Juli und August Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten erhalten können. Anträge sind ab 10. Juli möglich. Die neue Überbrückungshilfe des Bundes ist gestartet. Insgesamt 25 Milliarden Euro stehen bereit, um die Wirtschaft in der Corona-Krise zu unterstützen.

„Die Überbrückungshilfe ist eine dringend notwendige Liquiditätshilfe für die kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Region“, sagt Michael Zeinert, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW). „Allein in unserem IHKLW-Bezirk leiden einer aktuellen Umfrage zufolge rund die Hälfte der Unternehmen unter Liquiditätsengpässen, knapp 60 Prozent verzeichnen einen Eigenkapitalrückgang – und mit einer Rückkehr zur Normalität rechnet fast jeder zweite Betrieb erst 2021.“

Die Überbrückungshilfe schließt an das Soforthilfeprogramm des Bundes an. Die Unternehmen können einen Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten der Monate Juni, Juli und August beantragen. Voraussetzung ist, dass ein Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent in den Monaten April und Mai gegenüber dem Vorjahr belegt werden kann. Die Förderung ist gestaffelt: Für Soloselbstständige, Freiberufler und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten stehen maximal 3.000 Euro pro Monat bereit, für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sind maximal 5.000 Euro pro Monat vorgesehen und maximal 50.000 Euro pro Monat können Unternehmen mit elf bis 249 Mitarbeitenden erhalten. Die Überbrückungshilfe kann ab dem 10. Juli ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt über die NBank.

„Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, die Bundesregierung hat sich aber im Koalitionsausschuss Anfang Juni darauf verständigt, das Augenmerk auf besonders betroffene Branchen wie Reisebüros, Veranstalter, Messebauer, Caterer und das Hotel- und Gaststättengewerbe zu legen. Eine solche differenzierte Förderung begrüßen wir als IHKLW sehr und stehen unseren Mitgliedsunternehmen gern beratend zur Seite“, betont Zeinert.

Individuelle Fragen zur Überbrückungshilfe beantworten die IHKLW-Finanzierungsexperten unter Tel. 04131 742-342. Die wichtigsten Informationen zu allen Förderprogrammen und rechtlichen Vorgaben für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen sind unter www.ihk-lueneburg.de/corona zu finden.

PR

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