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Kreuzfahrt: Anbieter lehnt kostenfreien Rücktritt ab – Kunde könne sein Recht einklagen

NIEDERSACHSEN. Besteht eine Reisewarnung, können Pauschalreisen kostenlos storniert werden. Obwohl die Rechtslage eindeutig ist, erhalten viele Kunden ihr Geld nicht erstattet, wie die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen zeigt. Oft stellen Anbieter Gutscheine aus, bieten Umbuchungen an oder verlangen unrechtmäßige Stornokosten. Besonders dreist ist ein Fall der Beratungsstelle Göttingen: Ein Kunde hatte eine Minikreuzfahrt aufgrund einer bestehenden Reisewarnung abgesagt. Der Anbieter verlangt dennoch 100 Prozent Stornokosten. Auch das Reisebüro ist keine Hilfe. Es erklärt, dass es das Problem des Kunden sei, sein Recht notfalls gerichtlich durchzusetzen.

Ein Verbraucher hatte im Flugbörse Reisebüro in Salzgitter für August 2020 eine dreitägige Kreuzfahrt mit der Colorline gebucht. Im Juni sagte er die Reise ab, da eine Reisewarnung für den Reisezeitraum bestand. Colorline verlangte dennoch 100 Prozent Stornokosten. Das Reisebüro erklärte dem Kunden daraufhin: „Das Problem bei der Ausübung eines Rücktrittsrechtes ist immer, dass der, der sein Geld zurückhaben will, das notfalls gerichtlich einfordern muss.“

Eindeutige Rechtslage hilft Kunden in der Praxis oft nicht

Die Antwort macht sprachlos, zeigt aber die bestehende Schieflage. „Trotz eindeutiger Rechtslage werden viele Kunden von den Anbietern systhematisch im Stich gelassen“, sagt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Auch im vorliegenden Fall ist die Sache klar: Als der Kunde die Reise storniert hat, galt für das Zielland eine Reisewarnung für den geplanten Reisezeitraum. Zudem rät das Auswärtige Amt dringend von Kreuzfahrten ab. „Damit liegen zweifellos außergwöhnliche, unvermeidbare Umstände vor und der Kunde hat unserer Meinung nach das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten“, erklärt Preuschoff.

Was können Verbraucher tun?

Kunden sollten sich bei der Rücktrittserklärung ausdrücklich auf die außergewöhnlichen Umstände berufen und alle Zahlungen zurückfordern. Die Verbraucherzentrale bietet einen kostenlosen Musterbrief an. Ärgerlich für Verbraucher: Zahlen die Anbieter nicht, müssen Kunden ihr Geld tatsächlich einklagen.

Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Videochat.

PR

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