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Bericht der Landesregierung zur inklusiven Schule

NIEDERSACHSEN. Im März 2012 hat die niedersächsische Landesregierung die schrittweise Einführung der inklusiven Schule beschlossen. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, dass in Niedersachsen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung an jedem Lernort ihren Bedürfnissen und Ansprüchen entsprechend lernen können. Nach § 178 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) hat die Landesregierung erstmals die Auswirkungen der Einführung der inklusiven Schule für den Zeitraum 2013 bis 2019 überprüft. Das Kabinett legt diesen Prüfbericht nun dem Landtag vor.

Der jetzt vorgelegte Bericht stellt unter anderem die Entwicklung der Inklusion anhand der Schülerzahlen dar. Erläutert werden außerdem die mit der Inklusion eingesetzten Ressourcen sowohl im Hinblick auf Personal als auch auf das Inklusionsfolgekostengesetz.

Die Einführung der Inklusion im Jahr 2013 bedeutet für die niedersächsische Schullandschaft weitreichende strukturelle Veränderungen, neue Formen des differenzierenden Unterrichts, eine Anpassung von schulinternen Organisationsformen sowie bei allen Mitwirkenden eine veränderte Haltung gegenüber heterogenen Lerngruppen.

Im Schuljahr 2019/2020 stieg die Inklusionsquote im Vergleich zum Schuljahr 2015/2016 von 58,5 auf 65,7 Prozent an. Von 53.313 Schülerinnen und Schülern besuchten 35.037 mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Schuljahrgängen 1 bis 11 andere allgemeinbildende Schulen als Förderschulen. 18.276 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aus diesen Schuljahrgängen besuchten Förderschulen.
Damit gehört die Inklusion in Niedersachsen mittlerweile zum Selbstverständnis jeder Schule. Wegen des sich abzeichnenden zusätzlichen Bedarfs der Schulen an Förderschullehrkräften und sonderpädagogischem Personal, hat die Landesregierung von Beginn an erhebliche Mittel für zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten für Lehrkräfte bereitgestellt. Außerdem wurden die Studienkapazitäten an den Universitäten Hannover und Oldenburg sukzessive verdoppelt. Darüber hinaus werden den Grundschulen und dem Primarbereich der Gesamtschulen Stunden von Sonderpädagogik-Lehrkräften zugewiesen, um den Inklusions-Bedarfen fachgerecht zu begegnen.

Nach § 178 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der derzeit geltenden Fassung muss die Landesregierung bis zum 31. Juli 2020 erstmals die Auswirkungen der Einführung der inklusiven Schule überprüfen, die Überprüfung erfolgt anschließend im Vier-Jahres-Rhythmus. Hintergrund ist eine entsprechende Vereinbarung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden.

Im Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung 2018 bis 2022 investiert die Landesregierung insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro in die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf und die Umsetzung der schulischen Inklusion.

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