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Arbeitsschutz: „Pflegende fühlen sich als Menschen zweiter Klasse.“

NIEDERSACHSEN. Pflegefachpersonen und andere medizinische Berufe versorgen an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr pflegebedürftige Menschen in Pflegeheimen, in Krankenhäusern oder in ihrer Wohnung. Für die Gesellschaft ist das genauso selbstverständlich wie für die Beschäftigten regelmäßige Schichtdienste mit kurzen Ruhepausen zwischen Früh- und Spätschicht die Regel sind. Die Pflegekammer Niedersachsen fordert mindestens elf Stunden Ruhepause ohne Einschränkungen.

„Häufig liegen nur neun Stunden Ruhepause zwischen zwei Diensten“, sagt Nadya Klarmann, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen und weist am Mittwoch in Hannover auf eine gravierende Ungleichbehandlung zu anderen Berufen hin. Das Arbeitszeitgesetz sieht elf Stunden Ruhezeit ohne Unterbrechung vor. Doch diese gesetzliche Ruhezeit kann in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen auf zehn Stunden verkürzt werden. Tarifvertragliche Regelungen machen sogar eine Verkürzung auf neun Stunden möglich. „Abzüglich von Arbeitswegen schmilzt die Ruhezeit schnell noch weiter dahin“, sagt Klarmann. Die Pflegekammer Niedersachsen erreichen immer wieder Klagen von Kolleginnen und Kollegen, die häufige Wechsel von Spät- auf Frühdienst mit den damit verbundenen kurzen Ruhepausen extrem belasten.

„Pflegende fühlen sich bezüglich Arbeitsschutz nur als Menschen zweiter Klasse“, kritisiert Klarmann die geltenden Vorschriften und fordert, dass elf Stunden Ruhepause auch für Pflegeberufe gelten müssen. „Elf Stunden sind ein Mindestmaß, dass Beschäftigte dringend brauchen, um konzentriert ihrer verantwortungsvollen Arbeit nachzugehen“, sagt Klarmann. Schon während der Corona-Pandemie wurden Arbeitszeitregelungen und Personaluntergrenzen außer Kraft gesetzt, Schutzausrüstung war nicht immer und überall verfügbar. Klarmann fordert: „Wenn der Beruf attraktiver werden soll brauchen wir ein Umdenken in der Politik. Pflegefachpersonen, die jeden Tag das System am Laufen halten, brauchen vernünftige Arbeitsbedingungen, angefangen von garantierten Ruhezeiten von mindestens elf Stunden, ein Ende von 12-Tage-Schichten, ein am tatsächlichen Pflegebedarf bemessenes Personalbemessungsinstrument bis hin zu attraktiven Löhnen.“

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