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Situation SARS-CoV-2, Stand 22.12.2020, 10 Uhr – 7-Tage-Inzidenz bei 72,6 – 15 Neuinfektionen seit gestern

  • Celle

CELLE. Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Celle, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage wird vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt, das für den Landkreis Celle maßgeblich ist, unter https://www.apps.nlga.niedersachsen.de/corona/iframe.php mit 72,6 Personen angegeben (Datenstand: 22.12.2020, 9 Uhr).

Insgesamt wurden seit gestern 15 Neuinfektionen festgestellt. Die Zahl der seit Beginn der Pandemie im März Erkrankten liegt bei 1558.

Aktuell sind mit den Corona-Virus im Landkreis Celle 224 Personen infiziert. Es werden zwölf Personen im AKH behandelt, drei davon auf der Intensivstation. Zwei Personen auf der Intensivstation werden beatmet. Es ist eine weitere Person verstorben. Es handelt sich dabei um einen 97 Jahre alten Mann. Weitere Informationen werden aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Celle hat für die Klassen 3d und 1a sowie die Kinder im Ganztag sowie eine AG der Grundschule Hermannsburg Quarantäne verfügt, nachdem
eine Persion in der Schule positiv getestet wurde. Betroffen sind rund 60 Personen. Es wurden außerdem Qurantäne für die Kita Pusteblume in Altencelle verfügt. Hier sind 25 Personen betroffen. Ebenfalls in Quarantäne geschickt wurde 15 Personen der Kinderkrippe Zwergenwald Hohne.

Hier gibt es eine Übersicht über die Regionen. Die Zahl außerhalb der Klammer gibt die Zahl der insgesamt infizierten Personen, die in der Klammer die davon derzeit aktuell erkrankten Personen an.

Zahlen:
Bergen: 107 (25)
Stadt Celle: 848 (79)
Eschede: 18 (2)
Faßberg: 49 (25)
Hambühren: 93 (14)
Lohheide: 3 (1)
SG Flotwedel: 68 (8)
SG Lachendorf: 74 (18)
SG Wathlingen: 124 (21)
Südheide: 66 (13)
Wietze: 40 (6)
Winsen: 68 (12)

Derzeit sind 728 Menschen in Quarantäne. Die Quarantänen gehen dabei quer durch alle Bevölkerungsschichten und Altersstufen. Der Landkreis weist deshalb eindringlich darauf hin, dass bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften dringend darauf zu achten ist, dass die bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Wichtig ist außerdem auch weiterhin, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird.

Das Abstandsgebot gilt auch für das eigene Umfeld.

lkc

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