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Hauptverhandlung wegen versuchten Totschlags

LÜNEBURG/CELLE. Am 21. Januar 2021 um 13:00 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Sicherungsverfahren gegen einen Beschuldigten im Alter von heute 30 Jahren wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten mit ihrer Antragsschrift im Sicherungsverfahren zunächst zur Last, am 30.07.2020 in Celle versucht zu haben, einen Menschen zu töten, und diesen mit einem gefährlichen Werkzeug und einer das Leben gefährdenden Behandlung verletzt zu haben. Nach der Vornahme selbstverletzender Handlungen habe der alkoholisierte Beschuldigte laut Antragschrift einen Mann in einer Kleingartenanlage mit einem Samuraischwert angegriffen und dabei einen tödlichen Ausgang jedenfalls billigend in Kauf genommen. Der Angegriffene habe die gegen Kopf und Hals geführten Hiebe jedoch teilweise abwehren können und daher neben einer leichten Schnittwunde am Kopf Verletzungen an der Hand davongetragen. Nach Hinzutreten von Zeugen habe der Beschuldigte die Flucht angetreten.

Im weiteren Verlauf habe sich der Beschuldigte sodann seiner Festnahme durch herbeigerufene Polizeibeamte widersetzt. Dabei habe er erfolglos nach einem Beamten getreten und einem weiteren Beamten einen Schlag in die Magengegend versetzt, der jedoch durch eine Schutzweste abgefedert worden sei. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Schuldfähigkeit des Beschuldigten infolge einer psychischen Erkrankung in Verbindung mit seiner Alkoholisierung im Tatzeitraum aufgehoben gewesen sei. Daher hat sie keine Anklage erhoben. Sie erstrebt vielmehr mit ihrer Antragsschrift im Sicherungsverfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB.Der Beschuldigte ist einstweilig untergebracht.

Fortsetzungstermine sind auf den 4., 10. und 18. Februar sowie auf den 1. und 3. März 2021, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind vier Zeugen und für den zweiten Verhandlungstag sind fünf Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen.

PR

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