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WG zu Abschaffung der Straßenausbaubeiträge: „Das muss keine unendliche Geschichte sein“

  • Celle

CELLE. „Was die Stadt Celle betrifft“, so der Fraktionsvorsitzende von WG/Die PARTEI,  „drängt sich der Verdacht auf: es geht nicht um Gerechtigkeit sondern nur ums liebe Geld  für die Sanierung des städtischen Haushalts – mit der Folge: Straße saniert, Bürger ruiniert.“ Es sei für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar, warum alle die Straßen benutzen dürfen, aber nur eine bestimmte Bürgergruppe, die Anlieger dieser Gemeindestraßen,  dafür bezahlen müssen.

Für den Ausbau der Bundesstraßen in Celle zahlt der Bund, für die Landesstraßen das Land, für die Kreisstraßen der Kreis ,  für die Gemeindestraßen die  gebe es die einzige  nicht plausibel nachvollziehbare Ausnahme: die Anlieger zahlen für dieser Straßen einen Bürgerbeitrag von ca. 50%. Dies könne schnell zu 5-stelligen Beträgen führen, bis 10.000 Euro Anliegerbeitrag seien nicht ungewöhnlich.

Diese Ungerechtigkeit gehör beseitigt – durch die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Celle.  Aber aus welchen Mitteln  solle dann die Stadt den erforderlichen Straßenausbau zu 100% bezahlen?  

Am besten und praktikabelsten aus dem allgemeinen städtischen Haushalt. Dies  wäre grundsätzlich möglich, aber nicht ohne weiteres in der Stadt Celle, denn das  OVG Lüneburg habr mit Beschluss vom 22.07.2020 geurteilt: „Befindet sich eine Kommune in einer anhaltenden erheblichen defizitären Finanzlage – und das ist bei der Stadt Celle der Fall –  die Stadt Celle erhält vom Land Niedersachsen Bedarfszuweisungen – kann sie ins Hinblick auf § 111 Abs. 6 NKomVG nur  dann auf eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  verzichten, wenn sie in der Lage ist, die hierdurch bedingten Mindereinnahmen durch andere Finanzmittel und nicht lediglich durch eine höhere Kreditaufnahme auszugleichen.“

Somit wären Politik und Verwaltung gefordert, diese aufzuspüren – was schon seit über 10 Jahren jährlich mit gewissen Erfolgen zur allgemeinen Haushaltskonsolidierung passiert ist, um seinerzeit die „Zwangsverwaltung der städtischen Finanzen durch das Nds. Innenministerium zu vermeiden“. Dies ist Rat und Verwaltung in gemeinsamen Kraftanstrengungen gelungen. Es ist die Frage zu stellen, ob sich im Haushalt nicht ggf. jetzt oder in naher Zukunft neue  finanzielle Spielräume ergeben. Die neu eingesetzte Arbeitsgruppe der Fraktionsvorsitzenden  im Celler Rat sollte daher beschließen, die Verwaltung um die Vorlage von Gegenfinanzierungsvorschlägen für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu bitten und natürlich auch eigene Vorschläge entwickeln bzw. die Fraktionen im Rat darum bitten.

Andere Möglichkeiten sind weniger akzeptabel bzw. erfolgsversprechend :

Eine weitere  Grundsteuererhöhung – wie in Winsen/ Aller – als Kompensation für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge  –  ist angesichts der bereits am 1.1. 2021 erfolgten Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes in der Stadt Celle von 490 v.H. auf 520 v.H.  als weitere Steuererhöhung dem Bürger in diesen coronageprägten Zeiten nur schwer zu vermitteln. Die WG wollte in der Ratsabstimmung im Jahre 2019 diesen Weg nicht verbauen und hatte mit ihrem Gruppenpartner den Antrag gestellt, den Grundsteuerhebesatz nur um 15 v.H. zu erhöhen und die andere Hälfte über die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes zu erzielen. Der Grundgedanke dahinter war, die nötigen zusätzlichen Lasten für die benötigten Bedarfszuweisungen des Landes möglich gleichmäßig auf möglichst vielen Schultern zu verteilen. „Wir waren  damit  in der Ratsabstimmung aber leider  knapp unterlegen. Nach unseren Berechnungen wäre eine zusätzliche Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes um weitere mindestens 40  v.H. erforderlich, und dies unabhängig von der anstehenden Grundsteuerreform“, so Torsten Schoeps.

Weitere Änderungsideen wie wiederkehrende Straßenausbaubeiträge sind zu verwaltungsaufwändig und ändern nichts an der Ungerechtigkeit der Beitragserhebung. Gleiches gilt für die von der Verwaltung angedachten Ermäßigungen für Eckgrundstücke  und übergroße Grundstücke  oder auch für die Verrentung bzw. Ratenzahlung der festgesetzten belastenden Straßenausbaubeiträge.

Der konkrete Vorschlag der Fraktion WG/Die PARTEI wäre somit:

Alle noch nicht begonnenen Straßenausbaubeitragspflichtigen  Projekte bis zur Landtagswahl  im Jahre 2022 zurückstellen.

Dies sei möglich, da bis dahin nur die Tangente ausgebaut werden soll  und dort keine straßenausbaubeitragspflichtigen Grundstücke anliegend sind.

Im Jahre 2022 bei der niedersächsischen Landtagswahl die Parteien wählen, die bereit sind, (auch) diese Straßen aus dem Landeshaushalt zu finanzieren. In der Mehrzahl der anderen Bundesländer geht das ja auch – also fehlt bislang nur der politische Wille.

Sollte dies dann 2022 trotzdem nicht klappen und das Wahlergebnis anders ausfallen : Straßenausbaubeitragssatzung aufheben  und die Straßenausbaubeiträge zu 100%   durch die von Verwaltung und Politik aufgespürten und festgestellten Kompensationsfinanzmittel  ersetzen.

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