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„Jetzt geht es um eine Perspektive für die regionale Wirtschaft“ – IHK-Präsident Andreas Kirschenmann zu den Corona-Beschlüssen

LÜNEBURG. „Die gefassten Beschlüsse sind sinnvoll und angemessen. Wir sind froh darüber, dass es nicht zur Schließung weiterer Bereiche der Wirtschaft gekommen ist. Es kommt jetzt mehr denn je auf uns alle an“, hat Andreas Kirschenmann, Präsident der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW), erklärt. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen in ihrer Sitzung eine Ausweitung des Lockdowns bis zum 14. Februar. „Nur, wenn wir die Kontrolle über das Infektionsgeschehen wiedererlangen, können wir über Öffnungen nachdenken. Ich kann nur immer wieder an unsere Unternehmen appellieren, den Infektionsschutz an erste Stelle zu setzen. Nur so können wir uns eine Perspektive für die regionale Wirtschaft erarbeiten.“

Der IHKLW-Präsident begrüßt das laut Beschluss in Auftrag gegebene Konzept für eine Öffnungsstrategie, das bis zum 14. Februar vorliegen soll. Eine Arbeitsgruppe aus Bund- und Länderexperten wurde hiermit beauftragt.

Die angekündigte erneute Anpassung der Überbrückungshilfe III lobt Kirschenmann. „Es wäre jedoch vielen schon geholfen, wenn die Antragstellung überhaupt so schnell es geht technisch möglich wäre.“ Die Ausweitung des Förderzeitraums auf November 2020 bis Juni 2021 käme den Unternehmen zugute, die im Dezember schließen mussten – beispielsweise dem Einzelhandel –, und denjenigen, die von den November-Hilfen ausgeschlossen waren.

„Wesentlicher ist es daher, dass die Abschlagszahlungen auf bis zu 100.000 Euro erhöht werden und die Wertverluste von Saisonware als Fixkosten im Antrag zur Überbrückungshilfe III vollständig berücksichtigt werden“, so Kirschenmann. „Da die Überbrückungshilfe ja einzig auf eine Bezuschussung der Fixkosten abzielt, ist es diese Anpassung, die den Unternehmen wirklich hilft.“

Die Überbrückungshilfe III beinhaltet inzwischen auch die sogenannte Neustarthilfe für Soloselbstständige. Damit soll der besonderen Situation von Soloselbstständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern und Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden. „Die Neustarthilfe betrug bisher einmalig bis zu 5.000 Euro und deckt den Zeitraum bis Juni 2021 ab. Nun wurde entschieden, dass die Hilfe auf 7.500 Euro erhöht wird und bis zu 50 Prozent statt bisher 25 Prozent des Referenzumsatzes betragen kann“, erläutert Kirschenmann. „Das ist eine Hilfe für all die Berater und Kleinstunternehmer, die kaum Fixkosten haben, weil sie von zu Hause arbeiten.“

Die IHKLW hat seit Beginn der Coronakrise ihr Beratungsangebot rund um Finanzierungsfragen, insbesondere zu den Coronahilfen, ausgeweitet. Informationen und Ansprechpartner sind zu finden unter ihk-lueneburg.de/corona-finanzierung. Im Corona-Newsletter der IHK gibt es weitere Informationen rund um Corona und die Auswirkungen für die heimische Wirtschaft: ihk-lueneburg.de/newsletter.

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