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Vortragsreihe des Oberlandesgerichts Celle: Prof. Dr. Schöne-Seifert spricht „Zur ethischen Debatte um ärztliche Suizidhilfe“

  • Celle

CELLE. Dürfen Ärzte schwerstkranke oder gar lediglich ‚lebensmüde‘ Patienten dabei unterstützen, einen wohlüberlegten Suizid zu begehen? Kaum ein anderes Thema der Medizinethik wird gegenwärtig so erbittert kontrovers debattiert wie Fragen nach der Legitimität von Suizidhilfe. Grob dargestellt stehen hier Meinungsführer aus organisierter Ärzteschaft, Politik und Kirche auf der ablehnenden, die Bevölkerung ganz überwiegend auf der befürwortenden Seite.

Im Rahmen der Vortragsreihe des Oberlandesgerichts in Kooperation mit der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen referiert Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert am Donnerstag, den 19. März 2020, 20:00 Uhr im Vortragssaal des Oberlandesgerichts Celle, Schloßplatz 2, zu dem Thema: „Zur ethischen Debatte um ärztliche Suizidhilfe“.

Im Vortrag wird zunächst der komplexe Hintergrund skizziert, vor dem sich diese Fragen mit offensichtlich zunehmender Dringlichkeit stellen. Sodann sollen die ethischen Argumentationslinien kritisch nachgezeichnet werden, um deren Plausibilität es letztendlich auch bei den aktuell noch ausstehenden verfassungsgerichtlichen Entscheidungen zur Suizidhilfe geht.

Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert ist approbierte und promovierte Humanmedizinerin mit einer Habilitation in der Philosophie. Seit 2003 hat sie den Lehrstuhl für Medizinethik an der Universität Münster inne. Schöne-Seifert ist seit 2008 Mitglied der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen und seit 2010 Mitglied der Nationalen Akademie Leopoldina sowie Fellow des Hastings Centers. Von 2010 bis 2018 leitete sie gemeinsam mit Kollegen die Münsteraner Kollegforschergruppe „Normenbegründung in Medizinethik und Biopolitik“.

Anfragen für Reservierungen von Eintrittskarten werden ab dem 20. Februar 2020, 08:00 Uhr, per E-Mail unter OLGCE-Vortragsreihe@justiz.niedersachsen.de
oder
telefonisch unter 05141 206-555 (Anrufbeantworter Kartentelefon) entgegengenommen.

Sie erhalten eine Rückmeldung mit wichtigen Hinweisen zu Ihrer Anfrage. Preis pro Eintrittskarten € 8,00. Reservierungen werden erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch das OLG Celle wirksam.

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