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Häusliche Gewalt mit anschließendem Wohnungsverweis

CELLE. Ein 59-jähriger Mann hat in der vergangenen Nacht seine 50 Jahre alte Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung derart mit Schlägen traktiert, dass sie mit gebrochener Nase im Krankenhaus behandelt werden musste. Der leicht alkoholisierte Wüterich hatte sich über das gekochte Abendessen aufgeregt und war schließlich derart ausgerastet, dass er nicht nur den Tisch umwarf und Geschirr an die Wand schmetterte, sondern auch gegenüber seiner Partnerin gewalttätig wurde.

Die verängstigte Frau flüchtete mit blutender Nase aus der Wohnung und wurde von einem zufällig vorbeikommenden Taxi ins Krankenhaus gebracht. Während ärztlichen Behandlung fasste sie den Entschluss, einen Schlussstrich zu ziehen. Noch in der selben Nacht suchte sie die Polizeidienststelle auf und erstattete eine Strafanzeige wegen Körperverletzung. In Begleitung von Polizeibeamten fuhr sie zurück in ihre Wohnung, in der sich der Tatverdächtige weiterhin wie selbstverständlich aufhielt. Gegen ihn wurde
ein mehrtätiger Wohnungsverweis ausgesprochen, dem er nach einigem Widerspruch schließlich verdrossen nachkam.

In Fällen von häuslicher Gewalt sind Opfer oft hilflos und wissen nicht, wie sie mit der Situation umgehen sollen. Häusliche Gewalt ist nicht nur verletzend, sondern auch strafbar und absolut keine Privatangelegenheit.

Die Polizei stellt deshalb im Internet unter nachfolgendem Link
https://www.polizei-beratung.de

Informationsmaterial zum Thema Opferschutz / Häusliche Gewalt zur Verfügung. Die Broschüren können im Internet heruntergeladen werden oder sind in polizeilichen Beratungsstellen erhältlich.

In der Polizeiinspektion Celle steht als erfahrener Ansprechpartner Christian Riebandt als Beauftragter für Kriminalprävention zur Verfügung unter 05141/277-208.

ots

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