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Mehr Unternehmen können Ausbildungsprämien beantragenIHK Lüneburg-Wolfsburg informiert über Anpassung der Förderrichtlinien

LÜNEBURG. Seit September können Ausbildungsunternehmen Fördergelder zur Sicherung der Ausbildung aus dem mit rund 500 Millionen Euro dotierten Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen. Ab Freitag, 11. Dezember, gelten geänderte Förderrichtlinien. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) hin: „Als IHKLW begrüßen wir sehr, dass die Bundesregierung das Antragsverfahren für Unternehmen erleichtert und für einige Maßnahmen die Förderzeiträume verlängert hat“, sagt IHKLW-Ausbildungsexperte Sönke Feldhusen. „Unsere regionalen Unternehmen wissen um die Bedeutung der Ausbildung für die Fachkräftesicherung. Trotz der in vielen Branchen durch Corona-Einschränkungen schwierigen Lage, halten sie deshalb ihr Ausbildungsengagement im Rahmen des Möglichen aufrecht. Für viele Unternehmen ist dies aber ein Kraftakt, bei dem sie jede Unterstützung gebrauchen können.“

Kernelement des Rettungsschirms ist eine Ausbildungsprämie für Betriebe mit bis zu 249 Mitarbeitern, die als Folge der Corona-Krise Kurzarbeit oder erhebliche Umsatzrückgänge verzeichnet haben: Für jeden Ausbildungsplatz, den Unternehmen zum Ausbildungsstart 2020 besetzen, erhalten sie 2.000 Euro, für neu geschaffene Ausbildungsplätze sogar 3.000 Euro. Bisher galt für den Nachweis der Betroffenheit mindestens ein Monat Kurzarbeit im ersten Halbjahr oder ein Umsatzeinbruch um durchschnittlich mindestens 60 Prozent in April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahr als maßgeblich. Künftig werden Ausbildungsbetriebe mit Ausbildungsprämien gefördert, wenn sie im Zeitraum von April bis Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50 Prozent oder in fünf zusammenhängenden Monaten von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen. Die Durchführung von Kurzarbeit wird in Zukunft auch im zweiten Halbjahr 2020 berücksichtigt. Darüber hinaus werden nun auch Ausbildungen, die vom 24. Juni 2020 bis zum 31. Juli 2020 begonnen haben, in die Ausbildungsprämien mit einbezogen (bisher: Ausbildungen ab 1. August 2020).

Ebenfalls gefördert werden Unternehmen, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen Betrieben übernehmen. War hier bisher nur eine Förderung für Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern möglich, wird die Übernahmeprämie künftig unabhängig von den Betriebsgrößen gewährt. Solche Übernahmen werden jetzt sechs Monate länger, bis zum 30. Juni 2021, unterstützt.

Unternehmen, die Auszubildende und Ausbilder weiter beschäftigen, obwohl Teile oder der ganze Betrieb in Kurzarbeit sind, können einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent der Ausbildungsvergütung erhalten. Der Förderzeitraum wird ebenfalls um sechs Monate bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Alle Unternehmen, die über das Bundesprogramm nicht zum Zug kommen, sollten sich die niedersächsische Förderung zur Sicherung der Ausbildung anschauen. Die niedersächsische Landesregierung hat Anfang November die Förderrichtlinien für den „Aktionsplan Ausbildung“ veröffentlicht. Betriebe, die bestehende Ausbildungsverträge verlängern oder zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen, können ab 1. November Prämien zwischen 500 und 1.000 Euro beantragen. Die Initiative ergänzt das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“, eine Kombination beider Förderungen ist nicht möglich. Während sich das Bundesprogramm nur an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wendet, die erheblich von der Pandemie betroffen sind, steht das Landesprogramm allen Unternehmen offen.

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ist Teil des Ausbildungsrettungsschirms und geht zurück auf eine Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung. In dem Bündnis sitzen neben den Industrie- und Handelskammern Vertreter der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit, der Länder, der Gewerkschaften und weiterer Wirtschaftsverbände.

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