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Überfall auf ein Juweliergeschäft in der Celler Altstadt am 14.09.2020 Verfahren gegen den Ladeninhaber eingestellt

  • Celle

CELLE. In dem Fall des am 14.09.2020 in der Altstadt in Celle überfallenen Juweliergeschäfts, bei dem zwei mutmaßliche Täter getötet wurden, hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg – Zweigstelle Celle das Verfahren gegen den 72-jährigen Ladeninhaber wegen Totschlags eingestellt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte in Notwehr gehandelt hat und die Tat damit gerechtfertigt ist.

Gemäß § 32 Strafgesetzbuch handelt nicht rechtswidrig, wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Der Beschuldigte hatte im Ermittlungsverfahren angegeben, sich am Nachmittag des Vorfallstages im Büro seines Geschäfts aufgehalten zu haben als die zwei Täter in den Laden gekommen seien. Seine Ehefrau sei in den Verkaufsraum gegangen. Er habe darauf ein „Poltern“ und einen Schrei seiner Ehefrau gehört und sei in den Verkaufsraum gelaufen. Dort habe er seine Ehefrau hinter dem Tresen am Boden liegen sehen, über ihr habe einer der Täter gekniet und sie gewürgt. Der weitere Täter sei mit einer Waffe in seine Richtung gelaufen. Der über seiner Ehefrau beugende Täter habe den Ladeninhaber angesehen und gegrinst. Er habe aus Angst um das Wohl seiner Ehefrau auf diesen geschossen. Danach habe er sich zu dem anderen Täter umgedreht. Dieser habe seine Waffe auf ihn gerichtet. Deswegen habe er noch einmal geschossen, um sein Leben und das Leben seiner Ehefrau zu schützen.

Die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen sowie der in Auftrag gegebenen Untersuchungen der Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover und der Kriminaltechnik des Landeskriminalamts Niedersachsen stehen den Angaben des Beschuldigten nicht entgegen, sondern stützen sie vielmehr.Aufgrund der Art und der Gefährlichkeit des Angriffs der beiden Täter des Überfalls, die bewaffnet waren, bestand nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der vom Beschuldigten gewählten Verteidigungshandlung kein milderes Mittel.

In dem Ermittlungsverfahren gegen den weiteren mutmaßlichen Mittäter der beiden Täter, die bei dem Überfall auf das Juweliergeschäft getötet wurden, dauern die Ermittlungen an. Der 37-jährige Beschuldigte, dem vorgeworfen wird, den Überfall gemeinsam mit den Getöteten geplant und zu dessen Durchführung und beabsichtigter Flucht ein Kraftfahrzeug geführt zu haben, hat sich bisher nicht zur Sache eingelassen. Er erhält derzeit über seinen Verteidiger rechtliches Gehör. Zudem werden beschlagnahmte Datenträger durch die Polizei ausgewertet und Zeugen vernommen. Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

PR

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