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Neuaufstellung der Schuldnerberatung – Mehr Wahlmöglichkeit für Betroffene

Landkreis CELLE. Die Schuldnerberatung im Landkreis Celle wurde auf eine neue Basis gestellt. „Ziel dieser Neuaufstellung war es, dass beratungssuchende Personen im Landkreis Celle aus mehreren Beratungsstellen und Beratern auswählen können“, erklärte Landrat Axel Flader. Darüber hinaus sei es dem Landkreis Celle wichtig, diese Beratung auch in der Fläche des Landkreises, insbesondere im Nordkreis anzubieten. Durch dieses Verfahren wurden mit zwei Schuldnerberatungsstellen (Schuldnerberatung Lüneburger Heide e.V. und Caritasverband Celle Stadt und Land e.V.) eine Vereinbarung abgeschlossen.

Weitere Schuldnerberatungsstellen haben jederzeit die Möglichkeit ebenfalls mit dem Landkreis Celle entsprechende Vereinbarungen zu schließen. Voraussetzung ist, dass die interessierten Beratungsstellen die in der Leistungsbeschreibung genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Leistungsbeschreibung ist auf der Internetseite des Landkreises Celle einsehbar.

Der Landkreis Celle ist kommunaler Träger der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter im Landkreis Celle gem. Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Celle ist diese Beratung kostenlos. Die drei Beteiligten in diesem Prozess (Landkreis Celle, die zwei Schuldnerberatungsstellen und das Jobcenter im Landkreis Celle) treffen sich regelmäßig, um sich inhaltlich auszutauschen, Abstimmungen über Beratungsinhalte und erforderliche Prozess-Optimierungen vorzunehmen. Die Einhaltung dieser und die Qualität der Leistung der Beratungsstellen wird vom Sozialamt des Landkreises Celle geprüft.

Im Jahr 2020 haben im Bereich der kommunalen Eingliederungsleistung nach dem SGB II 119 Personen mit der Beratung bei einer der zwei Schuldnerberatungsstellen begonnen; Im Bereich der sozialen Schuldnerberatung nach dem SGB XII waren es 61 Personen. Bis zum heuten Tag wurden für das Jahr 2021 86 begonnene Beratungen im SGB II und 182 Beratungen im SGB XII gemeldet.
Häufige Fragestellungen sind dabei:
• Überschuldungssituation aufgrund plötzlich niedrigeren Einkommens (Kurzarbeit / Verlust der Arbeitsstätte) aufgrund der Corona-Pandemie
• Unterstützung zur Existenzsicherung: Vermittlung von Informationen, wirtschaftliche Sanierung des Haushaltes einschließlich Budgetberatungen, Forderungsüberprüfung mit dem Ziel den ver- und überschuldeten Menschen eine neue Lebensperspektive aufzuzeigen
• Abschätzen und abwägen, ob eine Schuldenbereinigung ohne ein Privatinsolvenzverfahren möglich ist.

lkc

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