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Führerscheinumtausch nur mit Terminbuchung – Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 sind derzeit dran

Landkreis CELLE. Im Rahmen des gestaffelten Pflichtumtausches von Führerscheinen kommt es aktuell zu einer hohen Terminauslastung bei der Führerscheinstelle des Landkreises Celle. Für die Terminbuchung wurde hierfür ein Online-Portal eingerichtet, das über die Homepage des Landkreises Celle aufrufbar ist. Diese finden sie hier: Landkreis Celle: Führerscheinstelle (landkreis-celle.de) Die Terminverfügbarkeit wird jeden Morgen aktualisiert. Aufgrund dieser hohen Terminnachfrage kommt es dazu, dass alle verfügbaren Termine ausgebucht sind. In diesem Fall kann auch kein Termin telefonisch vereinbart werden, da keine weiteren Termine zur Verfügung stehen. Es wird daher gebeten, von telefonischen Anfragen abzusehen und zu einem späteren Zeitpunkt eine Buchung über das Online-Portal zu wiederholen.

Allgemein wurde für telefonische Anfragen eine Hotline in der Führerscheinstelle eingerichtet, die Kunden unter 05141 916-1570 erreichen können.

Aktuell müssen Fahrerlaubnisinhaber der Geburtenjahrgänge 1953 – 1958 ihren Führerschein gegen einen neuen EU-Kartenführerschein tauschen, wenn ihr bisheriger Führerschien vor 1999 erteilt worden ist. Die Umtauschfrist hierfür ist der 19. Januar 2022. Bis dahin wird nicht allen Bürgerinnen und Bürgern ein Termin angeboten werden können. Aus diesem Grund wird von einer Ahndung bei Führerscheinkontrollen wegen eines Verstosses gegen diese Umtauschpflicht durch die Polizei bis Mitte des Jahres abgesehen.

Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch und zu den Fristen der übrigen Geburtenjahrgänge können auf der Homepage des Landkreises Celle eingesehen werden: Landkreis Celle: Landkreis Celle: Gestaffelter Umtausch von Führerscheinen (landkreis-celle.de)

lkc

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