Sonntag, 12. Juli 2026

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Zahl der Bedarfsgemeinschaften rückläufig – Landrat: „Positive Entwicklung, die wir gerne fortsetzen wollen“

Landkreis CELLE. Die Entwicklung bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLB) und den Bedarfsgemeinschaften (BG) ist rückläufig. Im Januar 2021 haben 6.634 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten; im Oktober waren es nur noch 6.424 Bedarfsgemeinschaften. Am Anfang des Jahres 2021 haben 9.034 erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen Leistungen nach dem SGB II erhalten; im Oktober waren es nur noch 8.654 Personen.

Diese Entwicklung resultiert laut der Geschäftsführung des Jobcenters im Landkreis Celle aus einem stabilen Arbeitsmarkt im Landkreis Celle. Die positive Entwicklung sei auf eine gute Umsetzung des Teilhabechancengesetzes zurückzuführen; so die Aussage der Bereichsleitung Markt und Integration des Jobcenters im Landkreis Celle. Durch dieses Gesetz wurden ab dem 01.01.2019 die Personen besonders in den Blick genommen und entsprechend gefördert, die schon sehr lange arbeitslos waren. Die Beschäftigungsfähigkeit dieser arbeitsmarktfernen Personengruppe wird nach diesem Gesetz durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung nachhaltig verbessert. Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes und damit einhergehend die besondere Förderung scheint im Landkreis Celle deutlich besser gelungen zu sein, als in den anderen Regionen. „Dies ist eine positive Entwicklung, die wir gerne fortsetzen wollen“, sagt Landrat Axel Flader.

Ein weiterer Aspekt für die sinkenden Zahlen ist die gute Integrationsfähigkeit des Personenkreises mit Fluchthintergrund. Diese Frauen und Männer besitzen eine hohe regionale Flexibilität in Hinblick auf den zukünftigen Arbeitsort und weisen in der Summe eine geringere Belastung mit Vermittlungshemmnissen (beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen) auf, weswegen in dieser Personengruppe die Integration gut gelingen kann. Letztlich haben auch die umfänglichen und mehrmals verlängerten Regelungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld dazu beigetragen, dass der befürchtete Anstieg der Bedarfsgemeinschaften im SGB II ausgeblieben ist.

Somit haben sich die Befürchtungen im Hinblick auf die Pandemie im Landkreis Celle erfreulicherweise bislang nicht bewahrheitet. Nach den gegenwärtigen Entwicklungen wird sich dieser Trend wohl weiter moderat fortsetzen, allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass es inzwischen vermehrt um die Integration der Personengruppe geht, die sich seit über 6 Jahren im Leistungsbezug befindet. Damit eine Integration hier gelingen kann, muss ausgelotet werden, ob man Qualifizierungen in mehreren Teilmodulen durchführt, um diese Personengruppe nicht zu überfordern und eine anhaltende Integration in Arbeit zu ermöglichen.

lkc

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