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Polizei zieht Bilanz nach versammlungsrechtlichen Aktionen mit Corona-Bezug in Stadt und Landkreis Celle

CELLE. Am Montagabend fanden erneut Versammlungen mit Corona-Bezug in Stadt und Landkreis Celle statt, die von der Polizei Celle mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei begleitet wurden.

Um 18 Uhr versammelten sich ca. 50 Teilnehmer des Aktionsbündnisses gelebte Demokratie auf der Stechbahn, um hier eine stationäre Kundgebung unter dem Motto „Nachdenken statt Querdenken“ mit Rede- und Musikbeiträgen abzuhalten. Die Versammlung verlief aus polizeilicher Sicht störungsfrei, die Beschränkungen wurden eingehalten und die Versammlung wurde gegen 19:15 Uhr beendet.

Gegen 18:30 Uhr nahmen ca. 80 Teilnehmer an einer nicht angezeigten Versammlung in der Celler Innenstadt, in Höhe Zöllnerstraße/ „Markt“, teil. Hier verzeichnet die Polizei eine abnehmende Tendenz über die letzten Wochen. Die Teilnehmer setzten sich über die Zöllnerstraße in Richtung Am Heiligen Kreuz in Bewegung. Die Polizei deklarierte die nicht angemeldete Versammlung als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes und beschränkte sie mit Auflagen. Diese wurden über Lautsprecherdurchsagen bekannt gegeben. Ein(e) Versammlungsleiter/-in wurde auch nach Aufforderung nicht benannt. Dagegen kam ein Großteil der Versammlungsteilnehmer/-innen den Aufforderungen der Polizei nach und trug, im Sinne der Beschränkungen, eine FFP-2 Maske. Diejenigen, die keine Maske trugen, wurden auf diese Pflicht hingewiesen. Der Aufzug setzte den Weg über die Mauerstraße und Poststraße in Richtung „Markt“ fort. Teilweise lösten sich wieder Kleingruppen und gingen durch die Nebenstraßen. Um 19:30 Uhr wurde die Versammlung von der Polizei beendet. Der polizeilichen Aufforderung sich zu entfernen, kamen die meisten Personen, sofort nach.

Eine Versammlungsteilnehmerin trug keine Mund-Nasen-Bedeckung und wollte dieser Beschränkung, trotz polizeilicher Aufforderung, nicht nachkommen. Bei der anschließenden Feststellung der Personalien leistete diese gegenüber den eingesetzten Beamten Widerstand.

Insgesamt ahndete die Polizei 18 Ordnungswidrigkeiten nach dem Versammlungsgesetz und Infektionsschutzgesetz und leitete ein Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein.

Die ebenfalls nicht angemeldeten versammlungsrechtlichen Aktionen von Corona-Gegnern in Hermannsburg und Wietze mit ca. 30 bzw. 41 Teilnehmern verliefen friedlich und ohne Verstöße.

ots

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