Mittwoch, 12. Februar 2025

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Gegendarstellung zu Aussagen im Bericht, Letzter Akt des Ringens um die Breite Straße – Die Bäume fallen“ vom 24.01.2024

  1. Geschäft der laufenden Verwaltung

In Ihrem Artikel wird dem Oberbürgermeister vorgeworfen, er hätte die Sanierung der Breiten Straße zum Geschäft der laufenden Verwaltung deklariert und so einen demokratischen Prozess der Beteiligung nicht geführt. Damit wird suggeriert, er hätte am Gesetz vorbei allein entschieden, die politischen Gremien aus der Entscheidung auszuschließen. Das ist nicht korrekt

Nach der am 28.11.2019 beschlossenen Sanierungssatzung über die Festlegung des Sanierungsgebietes Neuenhäusen fällt die Breite Straße in deren räumlichen Geltungsbereich und ist seit der vom Rat am 20.06.2018 beschlossenen vorbereitenden Untersuchung und dem Integrierten Entwicklungskonzept Neuenhäusen Gegenstand der umzusetzenden Sanierungs(einzel)maßnahmen. Die im Folgenden von einem Planer aufgezeigten möglichen Sanierungsvarianten sind den Anwohnern, dem Ortsrat und den politischen Gremien vorgestellt worden. Die letztendliche Entscheidung über die Auswahl der umzusetzenden Variante ist dann aber im Rahmen der vom Gesetz vorgesehenen Zuständigkeitsteilung Geschäft der laufenden Verwaltung, was die Kommunalaufsicht bestätigt hat. Ein aus Reihen der Ratsfraktionen gestellter Heranziehungsantrag der Entscheidung über die Ausbauvarianten in den Rat fand keine politische Mehrheit.

  1. Missachtung Denkmalschutz

Die Behauptung der Denkmalschutz sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, ist unwahr.
Die Allee, der Bodenbelag und die Aufteilung des Raumes wurden mit der Oberen Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Dem Hinweis, dass 10 Bäume für den Erhalt des Denkmalcharakters erforderlich seien, ist gefolgt worden und in die Planung integriert worden.

  1. Zustand der Linden und Gutachten

Die pauschale Behauptung, das Gutachten sei nicht transparent gemacht worden und man habe einen falschen Eindruck vom Zustand der Linden, ist ebenfalls so nicht korrekt. Auf die Einsicht von Gutachten besteht bereits nach den gesetzlichen Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes ein Anspruch. Von dieser Möglichkeit haben auch einige Bürger Gebrauch gemacht.

Ein erstes Gutachten hat den Zustand der Bäume im Allgemeinen bewertet. Das zweite Gutachten, hat erneut die Vitalität der Bäume bewertet und festgestellt, dass die Vitalitätsstufen rückläufig sind. Zusätzlich ist dabei die Frage der Zukunftsfähigkeit der Bäume im Hinblick auf die geplanten Baumaßnahmen und damit einhergehenden Eingriffen in den Boden und Wurzelraum bewertet worden. Der Gutachter hat beide Varianten des Planers vorgelegt bekommen und seine Empfehlung zu der jetzt umgesetzten Maßnahme ausgesprochen.

Stadt Celle
Foto: slightly_different / Pixabay

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