Dienstag, 10. Dezember 2024

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Behinderten-Pauschbetrag: Steuerliche Entlastung für Menschen mit Behinderung

Ob Physiotherapie, Medikamente oder Betreuung: Für Menschen mit Behinderung fallen im Alltag regelmäßig Kosten an. Durch den sogenannten Behinderten-Pauschbetrag können sie deshalb steuerlich entlastet werden. Wie hoch der Betrag für Betroffene genau ausfällt, hängt dabei vom zuerkannten Grad der Behinderung (GdB) ab. Alles Wichtige dazu erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Celle.

Um durch eine Behinderung anfallende zusätzliche Kosten abzufedern, können Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis durch den Behinderten-Pauschbetrag steuerlich entlastet werden. Es handelt sich dabei um einen jährlichen Freibetrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird – konkrete Kosten müssen nicht nachgewiesen werden. Denn: Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags ist nach dem GdB gestaffelt. „Schon ab einem Grad der Behinderung von 20 können Betroffene entlastet werden. Sie erhalten 384 Euro. Bei einem Grad der Behinderung von 100 sind es 2.840 Euro“, weiß Sabine Kellner, SoVD-Beraterin aus Celle. Für blinde Menschen liege der Pauschbetrag bei 7.400 Euro. 

Da im Alter oft zunehmend körperliche Einschränkungen auftreten, rät der SoVD besonders auch Rentner, die Beantragung eines GdB in Erwägung zu ziehen, um unter anderem von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können. „Außerdem empfehlen wir denjenigen, die bereits einen Grad der Behinderung zuerkannt bekommen haben, prüfen zu lassen, ob eine Höherstufung in Frage kommt. Werden eine Behinderung oder eine entsprechende Erhöhung im Laufe des Jahres festgestellt, bekommen Betroffene den vollen Pauschbetrag für den neuen Grad der Behinderung gezahlt“, fügt Kellner hinzu.

Die Beraterinnen des SoVD in Celle unterstützen gerne bei der Beantragung eines Grads der Behinderung und stehen für weitere Fragen rund um das Thema Behinderung zur Verfügung. Der SoVD kann sowohl telefonisch als auch per E-Mail kontaktiert werden (05141-902910), info.celle@sovd-nds.de).

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Titelbild: Towfiqu barbhuiya

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